Windrad wird zusammengebaut

Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, nutzen Sie unser Einsepeiseportal. Stellen Sie dort Ihre Anfrage zur Einspeiseanlage ab 100 kW. Laden Sie die entsprechenden Formulare bitte online hoch.

Was für Anlagen sind gemeint?

In diese Kategorie fallen unter anderem:

  • Photovoltaikanlagen

  • Windkraftanlagen

  • Blockheizkraftwerke (BHKW)

  • Wasserkraftanlagen

  • Biogasanlagen

Die genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Projekt ab – wichtig ist, dass die installierte Leistung bei über 100 kW liegt.

Voraussetzungen für die Anmeldung

Damit Ihre Erzeugungsanlage erfolgreich ins Netz eingebunden werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Leistungsbereich: Die Leistung der Anlage muss über 100 kW betragen.

  • Netzgebiet prüfen: Bitte prüfen Sie, ob sich Ihr Strom-Anschluss im Netzgebiet der TraveNetz befindet: VNBdigital

  • Vorgaben: Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen

  • Sollte die geplante Anlage mehr als 100 kW-Leistung haben, sind die Redispatch 2.0 Anforderungen umzusetzen und die Direktvermarktung kommt zum Tragen.

Ihr Anliegen
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Für eine Installation benötige ich eine Person, die über eine Konzession der TraveNetz GmbH verfügt.
Technische Anschlussbedingungen
Ich möchte mehr über die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) erfahren.

So melden Sie Ihre Erzeugungsanlage an – einfach erklärt:

Planung, Beratung und Anmeldung

Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit einem Elektrofachunternehmen oder Anlagenerrichter. Die qualifizierte Anmeldung der Anlage ab einer Leistung von 100 kW (bei PV: Modulleistung) erfolgt durch den Anschlussnutzer (Anlagenbetreiber), Dienstleister (Projektierer) oder das Elektrofachunternehmen (Installateur) im Einspeiseportal. Erzeugungsanlagen größer 100kW Leistung sind redispatchpflichtig. Weitere Informationen zum Redispatch 2.0 erfahren Sie hier.

Netzprüfung & Netzanschlusszusage

Wir prüfen die Unterlagen und führen bei Anlagen eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Bei positivem Prüfergebnis erhalten Sie Mail und bestätigen die Netzverknüpfungspunkt im Einspeiseportal. Sollte beispielsweise ein Netzanschluss oder ein Netzausbau erforderlich sein, erhalten Sie diese Infos ebenfalls per Mail.

Technische Prüfung & Einspeisezusage

Nach Einreichen aller technische Unterlagen und positivem Prüfergebnis erhalten Sie die Netzanschlusszusage per E-Mail.

Bau & Inbetriebnahme

Ihr Fachbetrieb beginnt mit dem Bau und installiert einen neuen Zähler, der über das Inbetriebsetzungsportal beantragt wird.

Vergütung

Die TraveNetz begrüßt Sie als Einspeiser:in und vergütet den eingespeisten Strom.

Die Vergütung für die Energie, die Sie in das Verteilnetz der TraveNetz GmbH einspeisen, basiert auf den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Sie erfolgt durch uns oder durch einen Dritten als Direktvermarkter nach den Regeln der Direktvermarktung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Notwendige Informationen und Unterlagen

Folgende Informationen und Dokumente müssen im Beantragungsprozess durch den Anlagenbetreiber / Elektrofachbetrieb (Anlagenerrichter) / Dienstleister (Projektierer) eingereicht werden:

  • Kontaktdaten

  • Grundstückseigentümer

  • Anlagenstandort

  • Lageplan im Maßstab 1:500

  • Technische Angaben zur geplanten Erzeugungsanlage und zur Betriebsweise

  • Einpolige Darstellung

  • Geplantes Inbetriebnahmedatum

  • Erklärung nach § 19 Abs. 4 und 5 EEG 2023

  • Vollmachten

Die benötigten Dokumente finden Sie im Download-Bereich am Ende dieser Seite.

Ihre häufigsten Fragen:

über 100 kW

Erzeugungsanlagen mit weniger als 30 kW Scheinleistung können in jedem Fall angeschlossen werden. Eine Voranfrage ist daher nicht notwendig. Erzeugungsanlagen mit mehr als 30 kW Scheinleistung müssen einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Dafür ist eine qualifizierte Anfrage Ihres Elektrofachbetriebes oder direkt von Ihnen notwendig.

Die TraveNetz möchte sich aktiv an der Energiewende beteiligen und ein schnelles Bearbeiten der Anmeldungen von Erzeugungsanlagen ist uns eine Herzensangelegenheit. Anmeldungen, die via E-Mail oder Post eingehen, durchlaufen manuelle Prüf-Verfahren, die viel Zeit in Anspruch nehmen.

Im TraveNetz-Einspeiseportal können der Anlagenerrichter oder Sie selbst als Anlagenbetreiber:innen die Anlage schnell und bequem anmelden und alle notwendigen Unterlagen hochladen. Die Anmeldung wird direkt auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft, so dass viel Zeit gespart werden kann.

Sowohl der Anlagenerrichter als auch dir Anlagenbetreiber:innen können zu jedem Zeitpunkt den Fortschritt der Anmeldung verfolgen und werden bei Status-Änderungen proaktiv informiert.

Wir bitten Sie daher die Anmeldung von Erzeugungsanlagen ausschließlich hier vorzunehmen.

Erzeugungsanlagen mit mehr als 30 kW Scheinleistung erhalten eine zeitlich befristete Netzanschlusszusage. Wird die Erzeugungsanlage in diesem Zeitraum nicht in Betrieb genommen, muss für die Verlängerung der Reservierung ein Fortschritt des Planungs- bzw. Genehmigungsverfahrens nachgewiesen werden. Der Antrag zur Verlängerung ist durch den Anlagenerrichter über das TraveNetz-Einspeiseportal zu stellen.

Hier erfahren Sie mehr zum Reservierungsverfahren.

Für den Betrieb einer Erzeugungsanlage ist das Vorhandensein eines Zweirichtungszählers notwendig. Andernfalls kann der von Ihnen eingespeiste Strom nicht ordnungsgemäß gemessen und vergütet werden.

Ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen wird ein geeignetes Messkonzept auswählen und mit uns abstimmen, sowie den Zählersetzungsantrag einreichen.

Bei Tausch Ihres bisherigen Bezugszählers in eine als Zweirichtungszähler ausgeführte moderne Messeinrichtung (Standardfall bei der TraveNetz GmbH) ist der Zählertausch durch uns kostenlos.

Haben Sie bereits einen Zweirichtungszähler, so ist dennoch die Rückantwort auf den Einspeiseantrag abzuwarten.

Die Vergütung für die Energie, die Sie in das Verteilnetz der TraveNetz GmbH einspeisen, basiert auf den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Sie erfolgt durch uns oder durch einen Dritten als Direktvermarkter nach den Regeln der Direktvermarktung.

Sollte die geplante Erzeugungsanlage mehr als 100 kW-Leistung haben, sind die Redispatch 2.0-Anforderungen umzusetzen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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