Mitarbeiter im Wasserwerk

Ob Neubau, Umbau oder Erweiterung – wer einen Strom- oder Gasanschluss plant, muss bestimmte technische Vorgaben einhalten. Die sogenannten Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sorgen dafür, dass Ihre Anlage sicher, zuverlässig und gesetzeskonform an das Netz der TraveNetz angeschlossen werden kann.

Das betrifft sowohl die Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz als auch die Bedingungen, die für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz gelten.

Technische Anschlussbedingungen Strom / Niederspannung

Die Technischen Anschlussbedingungen gelten für den Anschluss und Betrieb von elektrischen Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der TraveNetz GmbH angeschlossen werden. Sie regeln die grundsätzlichen Anforderungen, die der Verteilnetzbetreiber einhalten muss, wenn es um einen Hausanschluss, eine Kundenanlage oder um den Betrieb einer Anlage geht.

Der vollständige Text dieser Anschlussbedingungen sowie weitere Informationen stehen für Sie unten zum Download bereit.

Ihr Anliegen schnell gefunden:
Einfamilienhaus mit Vorgarten
Hausanschluss Strom anfragen
Ich möchte einen Hausanschluss für Strom (Niederspannung) anfragen.
Mittelspannung
Netzanschluss Strom anfragen
Ich möchte einen Netzanschluss für Strom (Mittelspannung) anfragen.

Downloads

Ihre häufigsten Fragen:

Technische Anschlussbedingungen

Die Trassenführung der Hausanschlussleitungen sollte so kurz wie möglich sein, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze verlaufen und darf - auch später - nicht überbaut oder bepflanzt werden.

Die Durchführung der Anschlussleitungen (Stromkabel, Gas- und Wasserrohre, TK-Leitungen, Fernwärmeleitungen) durch die Außenwand bzw. durch die Bodenplatte von außen ins Hausinnere erfolgt mittels gas- und wasserdichter Gebäudeeinführungen.

Dabei handelt es sich um industriell gefertigte und geprüfte Produkte, mit denen die Gebäudeeinführung bei fachgerechter Ausführung dauerhaft gas- und wasserdicht ausgeführt werden kann. Achten Sie daher auf einen herstellerseitigen Nachweis der Eignung als Gebäudeeinführung (z. B. Zertifikat oder Konformitätsnachweis), um die nachträgliche Nutzung durch unterschiedliche Medienträger sicherzustellen.

Grundsätzlich ist die Gebäudeeinführung Teil des Gebäudes und damit grundsätzlich Eigentum des Bauherren. Folglich ist für den ordnungsgemäßen Einbau der Gebäudeeinführung in den Baukörper der Bauherr verantwortlich. Die gas- und wasserdichten Gebäudeeinführungen bekommen Sie im Fachhandel.

Die Gebäudeeinführungen sind nicht im Preis des Anschlusses enthalten (DVGW Zulassung).

Für alle, die einen Netzanschluss im Strom- oder Gasnetz der TraveNetz planen, errichten oder ändern – insbesondere Bauherr:innen, Installateur:innen und Planer:innen.

Ein Anschluss kann in diesem Fall nicht in Betrieb genommen werden. Zudem können zusätzliche Kosten oder Verzögerungen entstehen.

Die Zuordnung richtet sich nach dem Netztyp. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.

Wir helfen Ihnen bei Fragen.
Wir helfen Ihnen bei Fragen.