Verfahrensfrei
Erzeugungsanlagen für die kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist (zum Beipsiel Aufdachanlagen)
1. Stufe: Reservierung für 6 Monate
Die Reservierung erfolgt automatisch nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung. Es sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich.
2. Stufe: Verlängerung um 3 Monate
Vor Ablauf der Reservierungsfrist der 1. Stufe muss eine Verlängerung beantragt werden. Es sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich.
3. Stufe: Verlängerung um weitere 3 Monate
Es ist ein geeigneter Nachweis des Projektfortschritts einzureichen (zum Beispiel Beauftragungen, Bauzeitenplan).
Hinweis: Es ist mindestens einer der geforderten Nachweise je Stufe unaufgefordert rechtzeitig (14 Tage vor Ablauffrist) einzureichen. Die Unterlagen für die 1. Stufe sind mit der Anmeldung einzureichen (sofern erforderlich). Werden die weiteren erforderlichen Unterlagen für die jeweiligen Stufen nicht rechtzeitig eingereicht, verfällt die Reservierung automatisch und es muss eine neue vollständige Anmeldung durchgeführt werden. Bei Abschluss eines Netzanschlussvertrages im Rahmen des Verfahrens erlischt die Reservierungserfordernis.