Von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage

Wer eine Erzeugungsanlage ans Netz anschließen möchte, sollte frühzeitig planen – und sich den gewünschten Netzanschlusspunkt rechtzeitig sichern. Unser Reservierungsverfahren unterstützt Betreiber:innen dabei, ihre Projekte strukturiert und fristgerecht umzusetzen. Je nach Anlagentyp und Anschlussleistung gelten unterschiedliche Anforderungen und Fristen. Durch dieses Reservierungsverfahren können frühzeitig die gewünschten Netzanschlusskapazitäten auch ohne abgeschlossenen Netzanschlussvertrag verbindlich gesichert werden.

Das Verfahren gliedert sich in drei Stufen. Für jede Stufe sind bestimmte Nachweise erforderlich, die rechtzeitig – mindestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Frist – eingereicht werden müssen. Erfolgt dies nicht, verfällt die Reservierung automatisch und eine neue Anmeldung ist notwendig.

Hinweis: Werden bei der Anmeldung keine Nachweise für das entsprechende Reservierungsverfahren übermittelt, wird lediglich ein unverbindlicher tagesaktueller Netzverknüpfungspunkt zugeteilt.

Erforderliche Unterlagen

100 kW bis 270 kW Anschlussleistung

Verfahrensfrei

Erzeugungsanlagen für die kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist (zum Beipsiel Aufdachanlagen)

1. Stufe: Reservierung für 6 Monate

  • Die Reservierung erfolgt automatisch nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung. Es sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich.

2. Stufe: Verlängerung um 3 Monate

  • Vor Ablauf der Reservierungsfrist der 1. Stufe muss eine Verlängerung beantragt werden. Es sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich.

3. Stufe: Verlängerung um weitere 3 Monate

  • Es ist ein geeigneter Nachweis des Projektfortschritts einzureichen (zum Beispiel Beauftragungen, Bauzeitenplan).

Hinweis: Es ist mindestens einer der geforderten Nachweise je Stufe unaufgefordert rechtzeitig (14 Tage vor Ablauffrist) einzureichen. Die Unterlagen für die 1. Stufe sind mit der Anmeldung einzureichen (sofern erforderlich). Werden die weiteren erforderlichen Unterlagen für die jeweiligen Stufen nicht rechtzeitig eingereicht, verfällt die Reservierung automatisch und es muss eine neue vollständige Anmeldung durchgeführt werden. Bei Abschluss eines Netzanschlussvertrages im Rahmen des Verfahrens erlischt die Reservierungserfordernis.

Erforderliche Unterlagen

über 270 kW Anschlussleistung

Verfahrensfrei

Erzeugungsanlagen für die kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist (zum Beispiel Aufdachanlagen)

1. Stufe: Reservierung für 12 Monate

  • Die Reservierung erfolgt automatisch nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung. Es sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich.

2. Stufe: Verlängerung um 7 Monate

  • Ausschreibungszuschlag der Bundesnetzagentur

  • Auftrags- oder Lieferbestätigung des Lieferanten der Anlage

3. Stufe: Verlängerung um weitere 5 Monate

  • Errichtungsbeginn durch Kaufvertrag oder Lieferbestätigung

  • Nachweis einer Teilumsetzung am Anlagenstandort

Hinweis: Es ist mindestens einer der geforderten Nachweise je Stufe unaufgefordert rechtzeitig (14 Tage vor Ablauffrist) einzureichen. Die Unterlagen für die 1. Stufe sind mit der Anmeldung einzureichen (sofern erforderlich). Werden die weiteren erforderlichen Unterlagen für die jeweiligen Stufen nicht rechtzeitig eingereicht, verfällt die Reservierung automatisch und es muss eine neue vollständige Anmeldung durchgeführt werden. Bei Abschluss eines Netzanschlussvertrages im Rahmen des Verfahrens erlischt die Reservierungserfordernis.