


Ob Photovoltaik auf dem Dach, ein kleines Blockheizkraftwerk oder eine Windkraftanlage: Wer Strom erzeugt und ins Netz einspeisen möchte, muss bestimmte technische und rechtliche Anforderungen erfüllen. Für Anlagen mit einer Leistung bis zu 100 Kilowatt gelten dabei besondere Regeln. Diese Seite bietet Ihnen einen klaren Überblick über die Voraussetzungen, den Ablauf der Anmeldung und die notwendigen Unterlagen – damit Ihre Anlage schnell und sicher ans Netz geht.
In diese Kategorie fallen unter anderem:
Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden oder Gewerbeimmobilien
Kleinwindkraftanlagen
Blockheizkraftwerke (BHKW)
Wasserkraftanlagen
Biogasanlagen im kleineren Maßstab
Die genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Projekt ab – wichtig ist, dass die installierte Leistung bei bis zu 100 kW liegt.
Damit Ihre Erzeugungsanlage erfolgreich ins Netz eingebunden werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Leistungsbereich: Die Leistung der Anlage beträgt unter 100 kW.
Netzgebiet prüfen: Bitte prüfen Sie, ob sich Ihr Strom-Anschluss im Netzgebiet der TraveNetz befindet: VNBdigital
Technische Anschlussbedingungen: Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen.
Hinweis: Sie als Anlagenbetreiber:in haben - anders als im Video erklärt - auch die Möglichkeit, Ihre Anlage selbst anzumelden.









Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit einem Elektrofachunternehmen oder Anlagenerrichter. Ihr Fachbetrieb reicht die Anfrage über das Einspeiseportal ein und beantragt gegebenenfalls den Zählerwechsel. Alternativ können auch Sie als Anlagenbetreiber:in die Anmeldung vornehmen.

Wir prüfen die Unterlagen und führen bei Anlagen über 30 kW eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Für kleinere PV-Anlagen (< 30 kWp) läuft diese automatisch – Sie können direkt mit dem Bau starten.

Bei vollständigen Unterlagen und positivem Prüfergebnis erhalten Sie über unser Einspeiseportal die Einspeisezusage erteilt. Sowohl Anlagenerrichter:in als auch Anlagenbetreiber:in erhalten diese via E-Mail, sie ist für 90 Tage gültig.

Ihr Fachbetrieb beginnt mit dem Bau und installiert gegebenenfalls einen neuen Zähler. Ihr Anlagenerrichter nimmt die Anlage in Betrieb und meldet die Inbetriebnahme. Im Portal wird das E.8-Formular/Inbetriebsetzungsprotokoll ausgefüllt. Sie als Betreiber:in unterschreiben das Protokoll, registrieren die Anlage im Marktstammdatenregister und ergänzen Ihre Daten im Portal.

Die TraveNetz begrüßt Sie als Einspeiser:in und vergütet den eingespeisten Strom.
Kontaktdaten
Anlagenstandort – bei Neubauten einen Lageplan mit Flurnummer und Flurstück
ZEREZ Einheitenzertifikate
Gerätenummer und Zählerstand des aktuellen Zählers
Geplantes Inbetriebnahmedatum
Technische Angaben zur geplanten Erzeugungsanlage und zur Betriebsweise
Falls vorhanden: Angaben zum Speichersystem und zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Messkonzept
Vollmachten
Digital unterschriebenes Inbetriebsetzungsprotokoll
Marktstammdatenregistrierung (die Ausfüllhilfe steht im Portal zur Verfügung)
Bankverbindung
Ggf. Steuernummer
Ja, unbedingt. Die Genehmigung wird durch ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen oder Sie selbst bei uns angefordert. Damit Sie stets auf dem Laufenden sind und den Status des Genehmigungsverfahrens einsehen können, haben wir diesen in diesem Portal umgesetzt. Wenn Ihre E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt, werden Sie über jeden Schritt proaktiv informiert. Die TraveNetz prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Elektroinstallateur eingereichten Unterlagen. Bei Anlagen mit weniger als 30 kW ist zusätzlich eine Netzverträglichkeitsprüfung notwendig.
Eine Genehmigung seitens der TraveNetz ist für 90 Tage gültig. Ihr Elektrofachunternehmen kann eine Verlängerung beantragen oder einen neuen Antrag stellen.
Erzeugungsanlagen mit weniger als 30 kW Scheinleistung können in jedem Fall angeschlossen werden. Eine Voranfrage ist daher nicht notwendig. Erzeugungsanlagen mit mehr als 30 kW Scheinleistung müssen einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Dafür ist eine qualifizierte Anfrage Ihres Elektrofachbetriebes oder direkt von Ihnen notwendig.
Erzeugungsanlagen mit mehr als 30 kW Scheinleistung erhalten eine zeitlich befristete Netzanschlusszusage. Wird die Erzeugungsanlage in diesem Zeitraum nicht in Betrieb genommen, muss für die Verlängerung der Reservierung ein Fortschritt des Planungs- bzw. Genehmigungsverfahrens nachgewiesen werden. Der Antrag zur Verlängerung ist durch den Anlagenerrichter über das TraveNetz-Einspeiseportal zu stellen.
Hier erfahren Sie mehr zum Reservierungsverfahren.
Für den Betrieb einer Erzeugungsanlage ist das Vorhandensein eines Zweirichtungszählers notwendig. Andernfalls kann der von Ihnen eingespeiste Strom nicht ordnungsgemäß gemessen und vergütet werden.
Ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen wird ein geeignetes Messkonzept auswählen und mit uns abstimmen, sowie den Zählersetzungsantrag einreichen.
Bei Tausch Ihres bisherigen Bezugszählers in eine als Zweirichtungszähler ausgeführte moderne Messeinrichtung (Standardfall bei der TraveNetz GmbH) ist der Zählertausch durch uns kostenlos.
Haben Sie bereits einen Zweirichtungszähler, so ist dennoch die Rückantwort auf den Einspeiseantrag abzuwarten.
Für die TraveNetz ist die Gesamtleistung Ihrer Erzeugungsanlagen am Hausanschluss relevant. Sollten Sie bereits eine oder mehrere Erzeugungsanlagen betreiben (Stecker-PV und/oder mittlere Erzeugungsanlagen) und möchten nun zusätzlich eine Stecker-PV („Balkonkraftwerk“) installieren, so melden Sie diese bitte über das Einspeiseportal mit Ihrem Elektroinstallateur an, da dies eine genehmigungspflichtige Anlagenerweiterung am Hausanschluss darstellt.
Nach erfolgter Zählersetzung nimmt der Anlagenerrichter die Erzeugungsanlage in Betrieb und meldet dies hier. Im Portal wird das E.8-Formular/Inbetriebsetzungsprotokoll ausgefüllt. Eine Zusendung dieses Protokolls via E-Mail oder Post ist nicht mehr notwendig.
Die Vergütung für die Energie, die Sie in das Verteilnetz der TraveNetz GmbH einspeisen, basiert auf den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Sie erfolgt durch uns oder durch einen Dritten als Direktvermarkter nach den Regeln der Direktvermarktung.