


Balkonkraftwerke – auch bekannt als Plug-In-, Steckerfertige- oder Mini-PV-Anlagen – ermöglichen es Privatkund:innen, unkompliziert und ohne großen Aufwand eigenen Solarstrom zu erzeugen und direkt zu nutzen. Gerade für Mieter:innen oder Eigentümer:innen mit begrenztem Platzangebot bieten sie eine attraktive Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen.
Neue PV-Anlagen mit einer Wechselrichterleistung bis zu 800 Watt und einer maximalen Modulleistung bis zu 2.000 Watt müssen lediglich im Marktstammdatenregister registriert werden. Eine gesonderte Genehmigung durch die TraveNetz ist nicht erforderlich. Sollte für Ihre Anlage ein Zählerwechsel notwendig sein, informieren wir Sie automatisch. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Ausführliche technische Hinweise und Sicherheitsanforderungen finden Sie auf der Website des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE). Dort erhalten Sie auch Empfehlungen zur fachgerechten Installation und zum sicheren Betrieb Ihrer Anlage.




Standort der Anlage
Geben Sie den Standort Ihrer Einheit an. Falls dieser mit dem Standort des Betreibers identisch ist, können die Daten bequem übernommen werden.
Name der Einheit
Standardmäßig ist der Name „Balkonkraftwerk“ eingetragen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen individuellen Namen zu vergeben.
Technische Angaben zur Anlage
Datum der Inbetriebnahme
Als Inbetriebnahme gilt der Moment, in dem Ihre Anlage erstmals Strom ins Hausnetz einspeist. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem das Balkonkraftwerk installiert und der Stecker zum ersten Mal eingesteckt wurde.
Gesamtleistung der Module
Addieren Sie die Leistung aller Module laut Bedienungsanleitung – beispielsweise 300 W oder 600 W. Im Marktstammdatenregister (MaStR) wird die Leistung in Watt (W) angegeben. 1.000 W entsprechen 1 Kilowatt (kW).
Leistung des Wechselrichters
Diese Angabe finden Sie ebenfalls in der Anleitung. Üblicherweise beträgt sie 300 W bei einem Modul oder 600 W bei zwei Modulen.
Zählernummer
Die Zählernummer steht meist auf Ihrer Stromrechnung. Sie ist vertraulich und wird im MaStR nicht veröffentlicht.
Grenzwerte beachten
Bitte stellen Sie sicher, dass die im MaStR festgelegten Leistungsgrenzen nicht überschritten werden. Aktuell gelten 2.000 W für die Gesamtleistung und 800 W für die Wechselrichterleistung als Obergrenze für Balkonkraftwerke.
Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Einspeisesteckdose sichergestellt werden, die durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert wird. Die meisten haushaltsüblichen Schutzkontakt-Steckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.
Um den aus dem Stromnetz bezogenen, aber auch den von der PV-Anlage ins Netz eingespeisten Strom ordnungsgemäß messen zu können, wird ein sogenannter Zweitarifzähler (auch Zweirichtungszähler genannt) benötigt. In den meisten Haushalten ist lediglich ein Eintarifzähler installiert, sodass ein kostenpflichtiger Zählerwechsel erfolgen muss. Die jährlichen Entgelte für den Messstellenbetrieb sind abhängig von der verbauten Zählerart und sind hier veröffentlicht.
Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Inbetriebnahme der Steckerfertigen Erzeugungsanlage (Wir empfehlen die Unterstützung durch ein Elektrofachunternehmen)
Nach Ihrer Anmeldung im Marktstammdatenregister prüfen wir, ob der vorhandene Zähler getauscht werden muss.
Ggf. Montage eines neuen Zählers
Mehr auf unserer Internetseite zum Balkonkraftwerk.