Für die Durchführung von Tiefbauarbeiten auf privatem und öffentlichem Grund ist der/die Grundstückseigentümer:in vor Beginn der Bauarbeiten zur Prüfung und Freigabe des Baugrundes nach Kampfmittelverordnung verpflichtet.
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf eine Luftbildauswertung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Stellen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig.
Informationen der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Kampfmittelfreigabe sowie entsprechende Antragsdokumente finden Sie hier.
Für unser Netzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie diese Information hier.
