Weißer Schutzhelm, Zollstock und Klemmbrett auf Baustelle.

Für die Durchführung von Tiefbauarbeiten auf privatem und öffentlichem Grund sind die Grundstückseigentümer:innen vor Beginn der Bauarbeiten zur Prüfung und Freigabe des Baugrundes nach Kampfmittelverordnung verpflichtet.

Auch über 80 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkrieges werden bei Erdarbeiten und auf Baustellen noch Blindgänger und Reste von Munition entdeckt. Auch auf See werden gelegentlich Seeminen und nach dem Krieg versenkte Munition gefunden. Experten sorgen durch Luftbildauswertung und Bodensondierung dafür, dass insbesondere auf Tiefbaustellen sicher gearbeitet werden kann. Bei Funden übernimmt der Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein unverzüglich die Sicherung und Räumung des Fundes.

Hinweise

Der unsachgemäße Umgang mit Munition oder Teilen davon kann tödlich sein! Munition nicht berühren und sofort den Kampfmittelräumdienst verständigen.

Die Anforderung des Kampfmittelräumdienstes kann rund um die Uhr über die örtliche Polizei (Telefon 110) oder das Lagezentrum des Innenministeriums (Telefon: 0431 160-0) erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Luftbildauswertung einen Zeitraum von circa 5 Wochen in Anspruch nimmt. Stellen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig.

Eine Übersicht der anfragepflichtigen Bereiche und weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ausschließlich per E-Mail an: kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de

(Hinweis: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Nachrichten).

Ihre häufigsten Fragen:

Kampfmittelauskunft

Für die Durchführung von Tiefbauarbeiten auf privatem und öffentlichem Grund ist der/die Grundstückseigentümer:in vor Beginn der Bauarbeiten zur Prüfung und Freigabe des Baugrundes nach Kampfmittelverordnung verpflichtet (vgl. Merkblatt Netzanschluss).

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf eine Luftbildauswertung einen Zeitraum von bis zu 29 Wochen in Anspruch nehmen kann. Stellen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig.

Informationen der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Kampfmittelfreigabe sowie entsprechende Antragsdokumente finden Sie hier.

Für unser Netzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie diese Information hier.

Immer dann, wenn in den Boden auf privatem oder öffentlichem Grund eingegriffen wird – zum Bespiel bei Tiefbauarbeiten. Hier finden Sie einen Überblick über anfragepflichtige Bereiche: Anfragepflichtige Gemarkungen

Die Abrechnung erfolgt laut Landesbehörde nach tatsächlich benötigter Zeit. Diese hängt von Grundstücksgröße, Lage sowie verfügbaren historischen Daten (z. B. Luftbilder, Fundmeldungen, Literatur) ab. Der Stundensatz beträgt 127 € je angefangene Stunde.
Für ein Grundstück von ca. 700 m² dauert die Überprüfung in der Regel ein bis zwei Stunden.
Ergibt die Auswertung einen Kampfmittelverdacht, sind zusätzliche Sondierungsarbeiten vor Ort erforderlich, die weitere Kosten verursachen können.