Person Arbeiter am Kabelverteilerschrank

Im Netzgebiet der TraveNetz sorgen Kabelverteilerschränke (KVS) und Ortsnetzstationen (ONS) für eine zuverlässige Energieversorgung. Immer wieder gibt es vor Ort den Wunsch, diese technischen Anlagen kreativ zu gestalten und damit das Stadtbild zu verschönern. Solche lokalen Initiativen tragen zur Identifikation mit dem eigenen Umfeld bei und schaffen echte Hingucker im öffentlichen Raum.

Was ist möglich – und unter welchen Bedingungen?

Die TraveNetz begrüßt das Engagement von Kommunen, Vereinen und anderen lokalen Akteur:innen ausdrücklich. Voraussetzung für eine künstlerische Gestaltung ist, dass die geplanten Maßnahmen mit den technischen und rechtlichen Anforderungen des Netzbetriebs vereinbar sind. Damit die Umsetzung reibungslos gelingt, geben wir Ihnen weiter unten auf dieser Seite Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.

Drei Schritte zur Genehmigung

Ihr Antrag und die enthaltenen Vorgaben beziehungsweise Reglungen sind die Grundlage für die Erlaubnis der TraveNetz GmbH zur Gestaltung der Anlage.

Ziffer 1 in Kreis

Anlageneigentümer feststellen

Bitte prüfen Sie, ob die konkrete Anlage Eigentum der TraveNetz GmbH ist. In der Regel sind unsere KVS mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.

Ziffer 2 in Kreis

Vorgaben beachten

Bitte machen Sie sich mit unseren Vorgaben zur künstlerischen Gestaltung vertraut

Ziffer 3 in Kreis

Anfrage einreichen

Bitte nutzen Sie zur konkreten Anfrage unser Online-Formular. Je nach Status stehen Ihnen zwei Kontaktstellen für Ihre Anfrage zur Verfügung.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Vorgaben bei der künstlerischen Gestaltung des/der KVS/ONS

Der Netzbetreiber erteilt die Erlaubnis zur künstlerischen Umgestaltung der in Ziffer 2 bezeichneten Anlage ausschließlich unter den folgenden Vorgaben:

  • Die geplante Umgestaltung der Anlage weist keine politischen, religiösen oder werblichen Inhalte aus. Ebenfalls nicht zulässig sind ehrverletzende, gewaltverherrlichende, rassistische oder frauenfeindliche oder sonstige illegale oder anstößige Inhalte.

  • Sämtliche Schilder, Aufkleber oder Beschriftungen, die von der TraveNetz an der Anlage angebracht wurden, müssen erhalten bleiben und dürfen nicht übermalt werden.

  • Schließvorrichtungen (Habel, Griff, Schloss) dürfen nicht übermalt werden, um die Funktionsfähigkeit und jederzeitige Zugänglichkeit der Anlage zu erhalten.

  • Eine zu dunkle Gestaltung der Anlage ist im Hinblick auf eine mögliche thermische Überhitzung untersagt.

  • Die Nutzung aggressiver Chemikalien zur Reinigung der Anlage sind untersagt, da sonst das Grundmaterial beschädigt werden könnte. Bei Zweifeln, vor der großflächigen Reinigung an geeigneter Stelle auf Verträglichkeit prüfen.

  • Der Antragsteller haftet für alle Schäden, die durch die Umgestaltung/Reinigung an der Anlage entstehen.

  • Bei ONS ist das Sprühen in die Lüftungsgitter untersagt. Das Abkleben der Lüftungsgitter sollte so kurz wie möglich stattfinden. Des Weiteren sollten nicht sämtliche Lüftungsgitter zur gleichen Zeit abgeklebt werden.

Ihr Kontakt für eine Anfrage:

Für Kommunen/ Öffentliche Institutionen
Für Privatpersonen: Anlieger, Künstler, o.ä