Vorgaben bei der künstlerischen Gestaltung des/der KVS/ONS
Der Netzbetreiber erteilt die Erlaubnis zur künstlerischen Umgestaltung der in Ziffer 2 bezeichneten Anlage ausschließlich unter den folgenden Vorgaben:
Die geplante Umgestaltung der Anlage weist keine politischen, religiösen oder werblichen Inhalte aus. Ebenfalls nicht zulässig sind ehrverletzende, gewaltverherrlichende, rassistische oder frauenfeindliche oder sonstige illegale oder anstößige Inhalte.
Sämtliche Schilder, Aufkleber oder Beschriftungen, die von der TraveNetz an der Anlage angebracht wurden, müssen erhalten bleiben und dürfen nicht übermalt werden.
Schließvorrichtungen (Habel, Griff, Schloss) dürfen nicht übermalt werden, um die Funktionsfähigkeit und jederzeitige Zugänglichkeit der Anlage zu erhalten.
Eine zu dunkle Gestaltung der Anlage ist im Hinblick auf eine mögliche thermische Überhitzung untersagt.
Die Nutzung aggressiver Chemikalien zur Reinigung der Anlage sind untersagt, da sonst das Grundmaterial beschädigt werden könnte. Bei Zweifeln, vor der großflächigen Reinigung an geeigneter Stelle auf Verträglichkeit prüfen.
Der Antragsteller haftet für alle Schäden, die durch die Umgestaltung/Reinigung an der Anlage entstehen.
Bei ONS ist das Sprühen in die Lüftungsgitter untersagt. Das Abkleben der Lüftungsgitter sollte so kurz wie möglich stattfinden. Des Weiteren sollten nicht sämtliche Lüftungsgitter zur gleichen Zeit abgeklebt werden.



