Netzentgelte Strom 2026
Die Höhe der Netzentgelte Strom ab 01.01.2026 wurde gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der StromNEV ermittelt und gelten für das Netzgebiet der TraveNetz GmbH.
Die Veröffentlichung der endgültigen Netzentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt, dass weder von behördlicher Seite durch die Bundesnetzagentur noch durch gesetzliche oder gerichtliche Vorgaben Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden bzw. sich insbesondere keine Änderungen der vorgelagerten Netzentgelte ergeben, die eine Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2026 erfordern.
Gemäß dem neuen § 24c EnWG wurden die in die Kalkulation der TraveNetz GmbH eingegangenen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für das Jahr 2026 unter Berücksichtigung eines Bundeszuschusses zur anteiligen Deckung der Netzkosten ermittelt. Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass die ÜNB gemäß § 24c Abs. 5 EnWG unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sind, ihre Netzentgelte im Kalenderjahr 2026 unterjährig anzupassen. Sollte es zu einer solchen Netzentgeltanpassung durch die ÜNB kommen, werden auch die Netzentgelte der TraveNetz GmbH entsprechend angepasst, soweit keine anderslautenden gesetzlichen oder regulierungsbehördlichen Vorgaben entgegenstehen.
Preis für Mehr-/Mindermengen Strom
Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei einer Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) oder temperaturabhängigem Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energie und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energie.
Am 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit der Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE und GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas veröffentlicht. Die Preisermittlung und -veröffentlichung für Mehr-/Mindermengen Strom erfolgt seit Januar 2016 vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).
Die Mehr- und Mindermengenpreise Strom sind auf der Internetseite des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. unter folgendem Link veröffentlicht: Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom | BDEW
Downloads
Referenzpreisblatt 2016 zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)
Gültig ab 01. Januar 2018
Nach § 120 Abs. 4 Satz 1 EnWG sind zur Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 1. Januar 2018 als Obergrenze diejenigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene zugrunde zu legen, die am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Ab dem 1. Januar 2018 sind gem. §120 Abs. 5 EnWG von der Erlösobergrenze des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers die Kostenbestandteile nach §17d Abs. 7 EnWG und §2 Abs. 5 EnLAG vollständig aus den Erlösobergrenzen des Jahres 2016 herauszurechnen, soweit diese in den damaligen Erlösobergrenzen enthalten waren und damit in die Preiskalkulation des Jahres 2016 eingeflossen sind.
Auf der Basis des veröffentlichten Referenzpreisblattes 2016 unseres vorgelagerten Netzbetreibers Schleswig-Holstein Netz AG wurden die Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV der TraveNetz GmbH für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Diese fiktiven Netzentgelte dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung.
Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass diese neuen, fiktiven Netzentgelte unter dem Vorbehalt stehen, dass keine weitere Anpassung der Netzentgelte 2016 aufgrund von Anpassungen des vorgelagerten Netzbetreibers, von Rechtsvorschriften sowie behördlichen bzw. gerichtlichen Entscheidungen erforderlich wird.
Zählpunkte mit Leistungsmessung mit einer Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a
| Einspeisenetzebene | Leistungspreis in € / (kW · a) | Arbeitspreis in Cent / kWh |
|---|---|---|
Umspannung Hoch-/ Mittelspannung | 9,41 | 2,84 |
Mittelspannungsnetz (MS) | 11,81 | 3,41 |
Umspannung Mittel-/ Niederspannung | 15,08 | 3,78 |
Niederspannungsnetz (NS) | 17,33 | 4,02 |
Zählpunkte mit Leistungsmessung mit einer Jahresbenutzungsdauer > 2.500 h/a
| Einspeisenetzebene | Leistungspreis in € / (kW · a) | Arbeitspreis in Cent / kWh |
|---|---|---|
Umspannung Hoch-/ Mittelspannung | 74,80 | 0,22 |
Mittelspannungsnetz (MS) | 77,02 | 0,81 |
Umspannung Mittel-/ Niederspannung | 86,37 | 0,93 |
Niederspannungsnetz (NS) | 65,87 | 2,07 |
Hinweis zu den Tabellen: Alle Preise sind Nettopreise. Für Bestandsanlagen vor dem 1.1.2018 mit volatiler Erzeugung werden die ausgewiesenen Preise gemäß § 120 Abs. 3 EnWG i.V.m. § 18 Abs. 5 StromNEV wie folgt reduziert:
ab dem 01.01.2018 um ein Drittel;
ab dem 01.01.2019 um zwei Drittel;
ab dem 01.01.2020 erfolgt keine Vergütung mehr.
Gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung in den Jahren 2026 bis 2028 (Aktenzeichen GBK-25-02-1#1 vom 17.02.2026) werden die vermiedenen Netzentgelte nach § 18 StromNEV in den Jahren 2026 bis 2028 stufenweise abgesenkt, sodass die Zahlungen ab dem 1. Januar 2029 vollständig entfallen. Die Absenkung erfolgt gegenüber dem ursprünglichen Niveau in folgenden Stufen:
ab dem 01.07.2026 um 50 % (Kürzung entspricht für 2026 einer Abschmelzung von 25 %);
ab dem 01.01.2027 um 50 %;
ab dem 01.01.2028 um 75 %.
Sondernetzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV im Netzbereich der TraveNetz GmbH
Stand 2024
| Marktlokation Letztverbraucher | Netz- oder Umspannebene | Netzentgeltreduktion in % |
|---|---|---|
50999826950 | MS | 36,48% |
50998545212 | MS | 38,66% |
50997461964 | MS | 53,93% |
50997457228 | MS | 68,59% |
50997456577 | MS | 78,49% |
50999341825 | MS | 80,39% |
Sondernetzentgelte gem. § 19 Abs. 3 StromNEV im Netzbereich der TraveNetz GmbH