Netzentgelte für Strom

Vorläufige Netzentgelte Strom 2027

Die Höhe der vorläufigen Netzentgelte Gas ab 01.01.2027 wurden gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der StromNEV ermittelt.

Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2027 gem. § 20 Absatz 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2026 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2027 können insoweit von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen.

Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.

Preis für Mehr-/Mindermengen Strom

Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei einer Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) oder temperaturabhängigem Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energie und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energie.

Am 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit der Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE und GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas veröffentlicht. Die Preisermittlung und -veröffentlichung für Mehr-/Mindermengen Strom erfolgt seit Januar 2016 vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).

Die Mehr- und Mindermengenpreise Strom sind auf der Internetseite des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. unter folgendem Link veröffentlicht: Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom | BDEW

Downloads

Netzentgelte für Gas

Vorläufige Netzentgelte Gas 2027

Die Höhe der vorläufigen Netzentgelte Gas ab 01.01.2027 wurden gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der GasNEV ermittelt.

Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2027 gem. § 20 Absatz 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 06.10.2026 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2027 können insoweit von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen.

Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.

Preis für Mehr-/ Mindermengen Gas

Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen Gas wird gemäß den Vorgaben der aktuell gültigen „Kooperationsvereinbarung Gas“ sowie des Leitfadens „Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas“ durchgeführt.

Die Mehr- und Mindermengenpreise Gas sind auf der Internetseite der Trading Hub Europe GmbH (THE) unter folgendem Link veröffentlicht: Trading Hub Europe > Veröffentlichungen > Preise > Mehr-/Mindermengenpreise

Downloads

Sie haben noch Fragen? Wir sind für Sie da!
Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da!