Netzentgelte für Strom

Netzentgelte Strom 2026

Die Höhe der Netzentgelte Strom ab 01.01.2026 wurde gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der StromNEV ermittelt und gelten für das Netzgebiet der TraveNetz GmbH.

Die Veröffentlichung der endgültigen Netzentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt, dass weder von behördlicher Seite durch die Bundesnetzagentur noch durch gesetzliche oder gerichtliche Vorgaben Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden bzw. sich insbesondere keine Änderungen der vorgelagerten Netzentgelte ergeben, die eine Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2026 erfordern.

Gemäß dem neuen § 24c EnWG wurden die in die Kalkulation der TraveNetz GmbH eingegangenen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für das Jahr 2026 unter Berücksichtigung eines Bundeszuschusses zur anteiligen Deckung der Netzkosten ermittelt. Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass die ÜNB gemäß § 24c Abs. 5 EnWG unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sind, ihre Netzentgelte im Kalenderjahr 2026 unterjährig anzupassen. Sollte es zu einer solchen Netzentgeltanpassung durch die ÜNB kommen, werden auch die Netzentgelte der TraveNetz GmbH entsprechend angepasst, soweit keine anderslautenden gesetzlichen oder regulierungsbehördlichen Vorgaben entgegenstehen.

Preis für Mehr-/Mindermengen Strom

Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei einer Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) oder temperaturabhängigem Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energie und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energie.

Am 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit der Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE und GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas veröffentlicht. Die Preisermittlung und -veröffentlichung für Mehr-/Mindermengen Strom erfolgt seit Januar 2016 vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).

Die Mehr- und Mindermengenpreise Strom sind auf der Internetseite des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. unter folgendem Link veröffentlicht: Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom | BDEW

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Netzentgelte für Gas

Netzentgelte Gas 2026

Die Höhe der Netzentgelte Gas ab 01.01.2026 wurde gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der GasNEV ermittelt.

Die veröffentlichten Netzentgelte stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte erfordern.

Preis für Mehr-/ Mindermengen Gas

Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen Gas wird gemäß den Vorgaben der aktuell gültigen „Kooperationsvereinbarung Gas“ sowie des Leitfadens „Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas“ durchgeführt.

Die Mehr- und Mindermengenpreise Gas sind auf der Internetseite der Trading Hub Europe GmbH (THE) unter folgendem Link veröffentlicht: Trading Hub Europe > Veröffentlichungen > Preise > Mehr-/Mindermengenpreise

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