Standardmäßig übernimmt der örtliche Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Einbau, Betrieb und die Wartung der Zähler. Sie können den Messstellenbetreiber jedoch grundsätzlich selbst auswählen und mit dem Messstellenbetrieb beauftragen - insbesondere wenn ein Smart Meter vorhanden ist oder ein solcher eingebaut werden soll.
Weitere Hinweise:
Freie Wahl: Sie sind nicht an den örtlichen (grundzuständigen) Messstellenbetreiber gebunden.
Voraussetzungen für Mieter: Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, hat der Vermieter das Entscheidungsrecht. Wollen Sie als Mieter den Zähler in Eigenregie tauschen, benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers.
