Checkliste zur Selbst­überprüfung

  • Hat sich die Anzahl an Personen in Ihrem Haushalt geändert?

  • Haben Sie neue Elektrogeräte (zum Beispiel Zusatzheizung, Klimageräte) angeschafft, durch die sich ein erhöhter Stromverbrauch ergeben kann?

  • Wurde die Elektroinstallation umgerüstet oder erweitert?

  • Hatten Sie Bauarbeiten im Haus, in denen Maschinen (zum Beispiel Trocknungsgeräte, Betonmischer etc.) auch über eine längere Zeit eingesetzt wurden?

  • Laden Sie neuerdings regelmäßig ein Elektrofahrzeug (Elektroauto, E-Bike, Pedelec, E-Roller etc.)?

  • Haben Sie Ihre Zähler regelmäßig und vollständig abgelesen?

  • Vergleichen Sie bitte Ihren letzten abgelesenen und gemeldeten Zählerstand mit Ihrer aktuellen Ablesung. Hatten Sie evtl. einen Zahlendreher oder eine Kommastelle falsch angegeben?

  • Sind Sie sich sicher, dass keine Verwechslung vorliegt und Sie den Stand am richtigen Zähler abgelesen haben?

  • Sind Sie im betreffenden Zeitraum häufiger als üblich im Homeoffice gewesen?

  • Hat Ihr Energielieferant den Abrechnungszeitraum im Vergleich zum Vorjahr geändert (zum Beispiel zwölf Monate statt elf Monate)?

  • Könnten geschätzte Zählerstände in der Abrechnung Ihres Energielieferanten den abweichenden Verbrauch erklären?

  • Könnten neben Ihnen als Verbraucher eventuell weitere Verbraucher angeschlossen sein?

  • Haben Sie Ihren Zählerstand über einen längeren Zeitraum beobachtet? Wir empfehlen, den Verbrauch mindestens zwei Wochen lang täglich zu notieren, um zum Beispiel Unregelmäßigkeiten im Verbrauchsverlauf zu erkennen.

Fehler nicht gefunden?

Mit diesen Tipps können Sie erste Prüfungen selbst durchführen:

Bei einem begründetem Interesse können Sie nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes die Messrichtigkeit Ihres Gerätes mittels Befundprüfung prüfen lassen. Bei einer Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät oder eine Zusatzeinrichtung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen einhält, der Bauartzulassung entspricht und die wesentlichen Anforderungen nach § 6 des Mess- und Eichgesetzes erfüllen. Als Kunde haben Sie die Möglichkeit während der Prüfung anwesend zu sein.

Antragstellung für eine Befundprüfung

Die amtliche Befundprüfung wird auf Antrag durch eine unabhängige staatlich anerkannte Prüfstelle durchgeführt. Dabei steht es Ihnen frei zur Wahl, bei welcher Prüfstelle Sie den Antrag stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach § 8 Abs. 2 StromGVV verpflichtet sind, uns mit der Antragsstellung zu benachrichtigen, falls Sie den Antrag auf Prüfung nicht bei uns einreichen. Die jeweiligen Anträge finden Sie unten in den Downloads. Nutzen Sie gerne unser Kontakt-Formular für die Übermittlung Ihres Antrages an uns.

Kosten

Die Kosten und Gebühren für eine Befundprüfung sind in der Mess- und Eichgebührenverordnung festgelegt und variieren nach Art der Messeinrichtung. Sie liegen – je nach Messung – zwischen 300 € und 700 €. Die Kosten für die jeweilige Befundprüfung können Sie den Anträgen entnehmen. Das Ergebnis der Prüfung ist ausschlaggebend dafür, von wem diese Kosten zu tragen sind:

  • Wird festgestellt, dass das Messgerät richtig misst, trägt der Kunde beziehungsweise Antragssteller sämtliche im Zusammenhang mit der Prüfung entstandenen Kosten.

  • Wird festgestellt, dass das Messgerät nicht richtig misst, werden sämtliche im Zusammenhang mit der Prüfung entstandenen Kosten von uns getragen. Die fehlerhaften Messwerte werden korrigiert und an Ihren Lieferanten übermittelt. Von diesem erhalten Sie dann eine Korrekturrechnung.

Downloads

Sie haben noch Fragen? Wir sind für Sie da!
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