Schalten Sie alle elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt ab.
Entfernen Sie alle Stromsicherungen bzw. schalten Sie diese aus. Nun sollte im ganzen Haushalt kein Strom mehr fließen.
Beobachten Sie die Läuferscheibe (meist rot markiert). Diese sollte sich langsam vor- oder zurückdrehen und spätestens im Sichtfenster des Stromzählers anhalten.
Anschließend können Sie die Stromsicherungen wieder einsetzen/anschalten. Sie können zudem nun die Elektrogeräte wieder in Betrieb nehmen. Die Läuferscheibe sollte sich nun in Pfeilrichtung bewegen.
Befundprüfungen zur Feststellung der Messrichtigkeit
Sie haben das Gefühl, dass Ihr Zähler nicht richtig misst, weil beispielsweise die Jahresrechnung vom üblichen Betrag abweicht?
Zähler sind geeicht und messen sehr zuverlässig. Nur in Ausnahmefällen liegt die Ursache für höhere Rechnungen in einer defekten Messeinrichtung. Bevor Sie also Ihren Zähler – gegebenenfalls kostenpflichtig – prüfen lassen, hinterfragen Sie Ihren eigenen Verbrauch.
Checkliste zur Selbstüberprüfung
Hat sich die Anzahl an Personen in Ihrem Haushalt geändert?
Haben Sie neue Elektrogeräte (zum Beispiel Zusatzheizung, Klimageräte) angeschafft, durch die sich ein erhöhter Stromverbrauch ergeben kann?
Wurde die Elektroinstallation umgerüstet oder erweitert?
Hatten Sie Bauarbeiten im Haus, in denen Maschinen (zum Beispiel Trocknungsgeräte, Betonmischer etc.) auch über eine längere Zeit eingesetzt wurden?
Laden Sie neuerdings regelmäßig ein Elektrofahrzeug (Elektroauto, E-Bike, Pedelec, E-Roller etc.)?
Haben Sie Ihre Zähler regelmäßig und vollständig abgelesen?
Vergleichen Sie bitte Ihren letzten abgelesenen und gemeldeten Zählerstand mit Ihrer aktuellen Ablesung. Hatten Sie evtl. einen Zahlendreher oder eine Kommastelle falsch angegeben?
Sind Sie sich sicher, dass keine Verwechslung vorliegt und Sie den Stand am richtigen Zähler abgelesen haben?
Sind Sie im betreffenden Zeitraum häufiger als üblich im Homeoffice gewesen?
Hat Ihr Energielieferant den Abrechnungszeitraum im Vergleich zum Vorjahr geändert (zum Beispiel zwölf Monate statt elf Monate)?
Könnten geschätzte Zählerstände in der Abrechnung Ihres Energielieferanten den abweichenden Verbrauch erklären?
Könnten neben Ihnen als Verbraucher eventuell weitere Verbraucher angeschlossen sein?
Haben Sie Ihren Zählerstand über einen längeren Zeitraum beobachtet? Wir empfehlen, den Verbrauch mindestens zwei Wochen lang täglich zu notieren, um zum Beispiel Unregelmäßigkeiten im Verbrauchsverlauf zu erkennen.
Fehler nicht gefunden?
Mit diesen Tipps können Sie erste Prüfungen selbst durchführen:
Schalten Sie alle elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt ab.
Entfernen Sie alle Stromsicherungen bzw. schalten Sie diese aus. Nun sollte im ganzen Haushalt kein Strom mehr fließen.
Beobachten Sie die Pfeile im Display des elektronischen Zählers. Diese sollten nach kurzer Zeit nicht mehr zu sehen sein. Falls Sie die zweite Displayzeile freigeschaltet haben, sollte dort nach kurzer Zeit 0 W angezeigt werden.
Anschließend können Sie die Stromsicherungen wieder einsetzen/anschalten. Sie können zudem nun die Elektrogeräte wieder in Betrieb nehmen. Der Pfeil sollte nun nach kurzer Zeit wieder erscheinen. Auch die zweite Displayzeile sollte nun wieder den aktuellen Leistungsbezug anzeigen.
Wie Sie prüfen, ob ungewollt Wasser abfließt:
Stellen Sie sicher, dass niemand im Haus warmes oder kaltes Wasser entnimmt.
Notieren Sie sich den Zählerstand des Wasserzählers inklusive Nachkommastellen.
Beobachten Sie das Zählwerk des Zählers. Hier dürfte sich nun nichts bewegen. Sollte sich das Zählwerk dennoch bewegen, fließt im Haus Wasser. Hierbei werden selbst Kleinstmengen erfasst. Kontrollieren Sie Ihre Wasserhähne und auch die Toilettenspülung. Manchmal sind Undichtigkeiten schwer zu bemerken.
Darüber hinaus können Sie mit Hilfe eines Eimers (10 Liter) die vom Zähler erfassten Mengen überprüfen:
Notieren Sie sich den Zählerstand des Wasserzählers inklusive Nachkommastellen.
Lassen Sie Wasser in den Eimer laufen, bis die 10-Liter-Grenze erreicht ist. Füllen Sie den Eimer insgesamt 5 x, sodass Sie 50 Liter entnommen haben.
Notieren Sie erneut den Zählerstand des Wasserzählers inklusive der Nachkommastellen und rechnen die Differenz aus. Ihr Zählerstand sollte nun zwischen 48 und 52 Litern mehr anzeigen.
Weicht Ihr Ergebnis davon ab, sollten Sie eine Befundprüfung in Betracht ziehen.
Bei einem begründetem Interesse können Sie nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes die Messrichtigkeit Ihres Gerätes mittels Befundprüfung prüfen lassen. Bei einer Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät oder eine Zusatzeinrichtung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen einhält, der Bauartzulassung entspricht und die wesentlichen Anforderungen nach § 6 des Mess- und Eichgesetzes erfüllen. Als Kunde haben Sie die Möglichkeit während der Prüfung anwesend zu sein.
Antragstellung für eine Befundprüfung
Die amtliche Befundprüfung wird auf Antrag durch eine unabhängige staatlich anerkannte Prüfstelle durchgeführt. Dabei steht es Ihnen frei zur Wahl, bei welcher Prüfstelle Sie den Antrag stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach § 8 Abs. 2 StromGVV verpflichtet sind, uns mit der Antragsstellung zu benachrichtigen, falls Sie den Antrag auf Prüfung nicht bei uns einreichen. Die jeweiligen Anträge finden Sie unten in den Downloads. Nutzen Sie gerne unser Kontakt-Formular für die Übermittlung Ihres Antrages an uns.
Kosten
Die Kosten und Gebühren für eine Befundprüfung sind in der Mess- und Eichgebührenverordnung festgelegt und variieren nach Art der Messeinrichtung. Sie liegen – je nach Messung – zwischen 300 € und 700 €. Die Kosten für die jeweilige Befundprüfung können Sie den Anträgen entnehmen. Das Ergebnis der Prüfung ist ausschlaggebend dafür, von wem diese Kosten zu tragen sind:
Wird festgestellt, dass das Messgerät richtig misst, trägt der Kunde beziehungsweise Antragssteller sämtliche im Zusammenhang mit der Prüfung entstandenen Kosten.
Wird festgestellt, dass das Messgerät nicht richtig misst, werden sämtliche im Zusammenhang mit der Prüfung entstandenen Kosten von uns getragen. Die fehlerhaften Messwerte werden korrigiert und an Ihren Lieferanten übermittelt. Von diesem erhalten Sie dann eine Korrekturrechnung.