

Ihr Energieverbrauch ist mindestens einmal im Jahr abzulesen, damit eine Verbrauchsabrechnung erstellt werden kann. In der untenstehenden Liste können Sie einsehen, ob und in welchem Zeitraum TraveNetz den Zählerstand von Ihnen erwartet. Geben Sie einfach Ihren Straßennamen im Suchfeld ein. Sollten Sie Ihre Adresse nicht finden, ist zeitnah (in den nächsten Wochen) keine Zählerablesung geplant.
Zum jeweiligen Termin erhalten Sie von uns Post mit einer Selbstablesekarte. Alternativ kontaktieren wir Sie z.B. per E-Mail oder es erfolgt eine Vor-Ort-Ablesung durch einen unserer Ableser:innen.
Hinweis:
Sollten Sie TraveNetz oder Ihrem Energielieferanten in den Wochen vor dem eigentlichen Ablesetermin bereits einen Zählerstand übermittelt haben, wird dieser Stand für die Abrechnung hochgerechnet. Weitere Zwischenstände können jederzeit erfasst werden. Nutzen Sie hierfür gern unser Ableseportal.
Ablesehilfen
















Sie bekommen eine Ablesekarte von uns, da wir als Netzbetreiber für Zähler und die zugehörigen Leitungen (bzw. Netze) zuständig sind. Wir erfassen Ihre Zählerstände und übermitteln diese an Ihre Energielieferanten (z.B. Strom und/oder Gas).
Der Lieferant stellt Ihnen dann Ihren Energieverbrauch in Rechnung. Es steht Ihrem Lieferanten dabei frei, weitere Ablesungen durchzuführen bzw. Ihnen ggf. eine eigene Ablesekarte zu senden.
Nutzen Sie hierfür unser Online-Kundenportal.
Zudem können Sie unter der kostenlosen Servicenummer 0451 888-8080 Ihre Zählerstände telefonisch mitteilen. Halten Sie dafür Ihre Zählernummern und die MaLo-ID bereit.
Ja, die Zählerstände sind bei Lieferantenwechsel mitzuteilen. Ihren Zählerstand können Sie auch an den neuen Lieferanten übermitteln. Dieser teilt uns den Zählerstand dann mit.
Nein, der Zählerstand wird von uns automatisch an Ihren individuellen Energielieferanten weitergemeldet.
Die Verbrauchsabrechnung erhalten Sie von Ihrem Lieferanten. Bitte klären Sie dort, wann die Abrechnung erfolgen wird.
In der Regel senden wir Ihnen eine Ablesekarte zur Abfrage der Zählerstände. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand mehrmals nicht bzw. nicht fristgerecht mitgeteilt haben, veranlassen wir eine Vor-Ort-Ablesung. Sollte Ihr mitgeteilter Zählerstand nicht plausibel sein, führen wir eine Kontrollablesung durch. Unsere Vor-Ort-Ableser können sich Ihnen gegenüber jederzeit mit einem Ausweis legitimieren.
Wenn Sie eine Ablesekarte (Zähler) von uns erhalten haben, haben bis zum auf Ihrer Karte aufgedruckten Datum Zeit, abzulesen und TraveNetz den Zählerstand mitzuteilen. Bitte vermeiden Sie die Überschreitung dieses Zeitraums. Andernfalls ermitteln wir rechnerisch Ihren Verbrauch. Als Berechnungsgrundlage dienen dann Ihre bisherigen Verbrauchsabrechnungen.
Sie selbst können einen bereits mitgeteilten Zählerstand nicht ändern. Kontaktieren Sie uns dazu bitte direkt und teilen Sie uns Ihren korrekten Zählerstand mit.