Digitales Messwesen und intelligente Messsysteme

Konventioneller Stromzähler

Digitaler Zähler – Moderne Messeinrichtung

Intelligentes Messsystem – Smart Meter
Moderne Messeinrichtung (mME) + Smart-Meter-Gateway = intelligentes Messsystem (iMSys)
Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Zentrale Herausforderung für die Stromnetze ist, das Gleichgewicht zwischen Stromeinspeisung und Stromverbrauch zu wahren. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativ erzeugter Energie, zum Beispiel aus Sonne und Wind, ist es nicht mehr so einfach, dieses Gleichgewicht herzustellen. Denn der Strom wird erzeugt, unabhängig davon, ob zum gleichen Zeitpunkt Nachfrage besteht. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Digitale Zähler sind ein Beitrag zu diesem intelligenten Stromnetz der Zukunft.
Zur Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland hat der Gesetzgeber 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) verabschiedet. Ein großer Bestandteil dieses Gesetzes ist das sogenannte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Im MsbG befinden sich neben den zentralen Vorgaben für den Messstellenbetrieb die Grundlagen für den Rollout digitaler Zähler. Messstellenbetreiber sind demnach verpflichtet, bis 2032 flächendeckend moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) in ihrem Netzgebiet einzubauen.
Für Sie als Verbraucher mit iMSys bedeutet dies:
Manuelles Ablesen der Zählerwerte entfällt und Ihr Stromverbrauch kann alle 15 Minuten abgerufen und dokumentiert werden. Daraus lässt sich oft schon eine Verbrauchsoptimierung durch Anpassen des eigenen Verbrauchsverhaltens ableiten.
Über eine HAN (Home Area Network) Schnittstelle können diese Daten auch in Ihre Smart Home Steuerung integriert werden.
Zudem können Sie als Kund:in mit iMSys einen dynamischen Stromtarif abschließen.
Daten einsehen
Den Link sowie Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Einsehen der Daten Ihres intelligenten Messsystems finden Sie im Kundenportal.
Nach dem erfolgreichen Einbau und der Verbuchung des Systems erscheint in der Kachel „Zählerstand“ ein direkter Zugang zu Ihren Messdaten.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen können dem Preisblatt im Downloadbereich entnommen werden.
Zusatzleistungen nach §34 Abs. 2 und 3 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden.
Ihre häufigsten Fragen:
Digitales Messwesen
TraveNetz wird die bisherigen Stromzähler bis 2032 durch moderne Geräte austauschen.
Die Komponenten "Messstellenbetrieb/ Messung" sind unabhängig von Ihrem Strompreis. Der zu zahlende Betrag für Ihren Stromverbrauch reduziert sich also nicht.
Derzeit ist die Übermittlung der Rechnung per E-Mail leider nicht möglich.
Für den Austausch Ihres derzeitigen Zählers durch eine moderne Messeinrichtung entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt. Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik gemäß den aktuellen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) umgebaut werden muss, tragen Anschlussnehmer:innen, also Haus- oder Wohnungseigentümer:innen, die Kosten.
Bitte beachten Sie hierzu unsere Ablesehilfen.
Die neuen Messeinrichtungen bzw. Messsysteme verbrauchen nicht mehr als die herkömmlichen Zähler. Sowohl der Eigenverbrauch des Zählers als auch der Verbrauch des Gateways wird nicht erfasst und somit dem Anschlussnehmer nicht in Rechnung gestellt.
Standardmäßig übernimmt der örtliche Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Einbau, Betrieb und die Wartung der Zähler. Sie können den Messstellenbetreiber jedoch grundsätzlich selbst auswählen und mit dem Messstellenbetrieb beauftragen - insbesondere wenn ein Smart Meter vorhanden ist oder ein solcher eingebaut werden soll.
Die gesetzliche Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende GDEW (2016). Mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen will der Gesetzgeber die Ziele der Energiewende umsetzen und die Verbesserung der Energieeffizienz erreichen.
Eine moderne Messeinrichtung („Zähler“) spiegelt den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider. Am Display können Sie neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten Monate einsehen. Diese historischen Werte werden in der modernen Messeinrichtung bis zu 24 Monate gespeichert und für berechtigte Personen zugänglich (PIN Eingabe). Die moderne Messeinrichtung sendet keine Zählerstände nach außen, kann jedoch über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.
Grundsätzlich ist eine moderne Messeinrichtung also nichts anderes als ein herkömmlicher analoger Zähler, wie er in den meisten Haushalten bisher verbaut ist oder war. Mit der mME wird nun digital gemessen und gespeichert und die Werte sind digital ablesbar.
Neben einer modernen Messeinrichtung verfügt ein intelligentes Messsystem über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit, welche mit einem kleinen Computer vergleichbar ist. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Es stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar. Die Zählerstände werden automatisch, direkt und BSI-konform an den Lieferanten, Netzbetreiber sowie den Messstellenbetreiber gesendet. Die Zählerstände werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt. Das Gateway nutzt nicht das WLAN des Kunden.
Es ist gesetzlich geregelt, dass die neuen Zähler nicht mehr Strom verbrauchen dürfen als die alten Ferraris-Zähler. Sowohl der Eigenverbrauch des Zählers als auch des Gateways wird nicht erfasst und wird somit dem Anschlussnehmer auch nicht in Rechnung gestellt.
Um ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, erklärt das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich. Diese wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die Dokumente sind auf der Homepage des BSI veröffentlicht.
Mit einem Siegel des BSI werden nur Systeme ausgezeichnet, welche die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen. Der Datenschutzstandard ist vergleichbar mit dem Standard von Onlinebanking oder dem Chip auf dem Personalausweis. Der dritte Teil des Messstellenbetriebsgesetzes regelt zudem, welcher Akteur welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf und wann erhaltene Daten zu löschen sind. Eine Datenübermittlung wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf immer der Zustimmung des Verbrauchers.