Konventioneller Stromzähler

Digitaler Zähler – Moderne Messeinrichtung

Intelligentes Messsystem – Smart Meter

Moderne Messeinrichtung (mME) + Smart-Meter-Gateway = intelligentes Messsystem (iMSys)

Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Zentrale Herausforderung für die Stromnetze ist, das Gleichgewicht zwischen Stromeinspeisung und Stromverbrauch zu wahren. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativ erzeugter Energie, zum Beispiel aus Sonne und Wind, ist es nicht mehr so einfach, dieses Gleichgewicht herzustellen. Denn der Strom wird erzeugt, unabhängig davon, ob zum gleichen Zeitpunkt Nachfrage besteht. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Digitale Zähler sind ein Beitrag zu diesem intelligenten Stromnetz der Zukunft.

Zur Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland hat der Gesetzgeber 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) verabschiedet. Ein großer Bestandteil dieses Gesetzes ist das soge­nannte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Im MsbG befinden sich neben den zentralen Vorga­ben für den Messstellenbetrieb die Grundlagen für den Rollout digitaler Zäh­ler. Messstellenbetreiber sind demnach verpflichtet, bis 2032 flächendeckend moderne Messein­richtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) in ihrem Netzgebiet einzubauen.

Für Sie als Verbraucher mit iMSys bedeutet dies:

  • Manuelles Ablesen der Zählerwerte entfällt und Ihr Stromverbrauch kann alle 15 Minuten abgerufen und dokumentiert werden. Daraus lässt sich oft schon eine Verbrauchsoptimierung durch Anpassen des eigenen Verbrauchsverhaltens ableiten.

  • Über eine HAN (Home Area Network) Schnittstelle können diese Daten auch in Ihre Smart Home Steuerung integriert werden.

  • Zudem können Sie als Kund:in mit iMSys einen dynamischen Stromtarif abschließen.

Daten einsehen

Den Link sowie Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Einsehen der Daten Ihres intelligenten Messsystems finden Sie im Kundenportal.

Nach dem erfolgreichen Einbau und der Verbuchung des Systems erscheint in der Kachel „Zählerstand“ ein direkter Zugang zu Ihren Messdaten.

  • Die Entgelte für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen können dem Preisblatt im Downloadbereich entnommen werden.

  • Zusatzleistungen nach §34 Abs. 2 und 3 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden.

Ihre häufigsten Fragen:

Digitales Messwesen