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KontaktMit der Liberalisierung des Messwesens wurde ein freier Markt für Messdienstleistungen geschaffen. Insofern gewährt das MsbG dem Anschlussnutzer in § 5 MsbG weiterhin das Recht, den Messstellenbetrieb auf einen fachkundigen Dritten zu übertragen.
Zudem besteht seit 2021 für den Anschlussnehmer (z.B. Grundstückseigentümer, Vermieter, Verpächter) die Möglichkeit, den Messstellenbetrieb für die gesamte Liegenschaft an einen Dritten zu übertragen.
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und dem Dritten ist der Abschluss eines standardisierten Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Die standardisierten Verträge sowie die von der TraveNetz GmbH einheitlich für ihr Netzgebiet vorgegebenen technischen Mindestanforderungen (TMA) und Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
In der Zeit vom 20. Dezember 2024 bis 01. Januar 2025 ist das Service-Center der TraveNetz GmbH für den persönlichen Kundenverkehr geschlossen.
Telefonisch ist das Service-Center am 23.12.2024 und am 30.12.2024 von 08:00 bis 12:00 Uhr für die Kund:innen erreichbar.