Gestaltung von Kabelverteilerschränken

Künstlerische Gestaltung von Kabelverteilerschränken

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Die TraveNetz GmbH betreibt Strom- und/oder Gasnetze in der Region Lübeck (Netzgebiet). Vereinzelt besteht vor Ort der Wunsch, die für den Netzbetrieb installierten Kabelverteilerschränke/KVS bzw. Ortsnetzstationen/ONS künstlerisch zu gestalten.

Die TraveNetz GmbH begrüßt lokale Initiativen und begleitet die Aktionen, soweit das Vorhaben den Regelungen entspricht.

3 Schritte zur Umsetzung

  • Schritt 1: Bitte prüfen Sie, ob die konkrete Anlage Eigentum der TraveNetz GmbH ist. In der Regel sind unsere KVS mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.
  • Schritt 2: Bitte machen Sie sich mit unseren Vorgaben zur künstlerischen Gestaltung vertraut (s.u.)
  • Schritt 3: Bitte nutzen Sie zur konkreten Anfrage das Antragsformular (Download) und senden Sie uns dieses zu. Je nach Status stehen Ihnen zwei Kontaktstellen für Ihre Anfrage zur Verfügung (s.u.).

Ihr Antrag und die enthaltenen Vorgaben bzw. Reglungen sind die Grundlage für die Erlaubnis der TraveNetz GmbH zur Gestaltung der Anlage.

Vorgaben zur künstlerischen Gestaltung des/der KVS/ONS
  • Die geplante Umgestaltung der Anlage weist keine politischen, religiösen oder werblichen Inhalte aus. Ebenfalls nicht zulässig sind ehrverletzende, gewaltverherrlichende, rassistische oder frauenfeindliche oder sonstige illegale oder anstößige Inhalte.
  • Sämtliche Schilder, Aufkleber oder Beschriftungen, die von TraveNetz an der Anlage angebracht wurden, müssen erhalten bleiben und dürfen nicht übermalt werden.
  • Schließvorrichtungen (Hebel, Griff, Schloss) dürfen nicht übermalt werden, um die Funktionsfähigkeit und jederzeitige Zugänglichkeit der Anlage zu erhalten.
  • Eine zu dunkle Gestaltung der Anlage ist im Hinblick auf eine mögliche thermische Erhitzung untersagt.
  • Die Nutzung aggressiver Chemikalien zur Reinigung der Anlage ist untersagt, da sonst das Grundmaterial beschädigt werden könnte. Bei Zweifel, vor der großflächigen Reinigung an geeigneter Stelle auf Verträglichkeit prüfen.
  • Der Antragsteller haftet für alle Schäden, die durch die Umgestaltung/ Reinigung an der Anlage entstehen.
  • Bei ONS ist das Sprühen in die Lüftungsgitter untersagt. Das Abkleben der Lüftungsgitter sollte so kurz wie möglich stattfinden. Des Weiteren sollten nicht sämtliche Lüftungsgitter zur gleichen Zeit abgeklebt werden.
Kontakt für
Kommunen/ Öffentliche Institutionen

TraveNetz GmbH
Kommunalbetreuung/ Konzessionsmanagement

Geniner Straße 80
23560 Lübeck

konzessionsmanagement@travenetz.de

Kontakt für
Privatpersonen (Anlieger, Künstler, o.ä.)

TraveNetz GmbH
Abteilung Strom (8850)

Geniner Straße 80
23560 Lübeck

niederspannung@travenetz.de