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Ich möchte mir einen kleinen Wasserzähler für die Gartenbewässerung einbauen. Wo melde ich diesen an?
Diese Zähler werden bei den Entsorgungsbetrieben (Malmöstraße, Lübeck) angemeldet.
Ich möchte einen kleineren/größeren Wasserzähler haben. Was muss ich tun?
Hierzu muss ein Vertragsinstallateur beauftragt werden. Dieser stellt anschließend den notwendigen Änderungsantrag beim Netzbetreiber. Die Änderung der Zählergröße ist für den Kunden kostenpflichtig.
Ich möchte einen kleineren/größeren Wasserzähler haben. Ist das kostenpflichtig?
Die Änderung der Zählergröße ist für den Kunden kostenpflichtig. Die Preise sind auf der Internetseite veröffentlicht.
Muss ich den Mitarbeiter oder den von der TraveNetz beauftragen Dienstleister Zugang gewähren?
Ja, im Rahmen seiner dienstlich begründeten Aufgaben muss dem Mitarbeiter Zugang gewährt werden.
Mein Gasverbrauch ist viel höher als die Jahre zu vor. Misst der Zähler nicht richtig?
Ein Mehrverbrauch durch einen defekten Gaszähler ist eher unwahrscheinlich. In den meisten Fällen zeigt ein defekter Gaszähler eher weniger, als mehr Verbrauch an.
Kann ich selber testen, ob mein Gaszähler richtig zählt?
Nein, das kann nur eine anerkannte Prüfstelle feststellen.
Kommt es häufig vor, dass ein Gaszähler falsch zählt?
Nein.
Mein Gaszähler dreht sich, obwohl kein Gasverbraucher eingeschaltet ist. Woran kann das liegen?
Dreht sich der Zähler trotzdem, ist dies ein Hinweis darauf, dass die Gasinstallation hinter dem Gaszähler undicht ist. In diesem Fall  
Mein Gaszähler macht Geräusche. Ist das gefährlich?
Nein. Das sind normale Geräusche, die durch die im Gaszähler laufende Mechanik erzeugt werden.
Die Geräusche der Gasuhr übertragen sich im ganzen Haus. Was kann ich tun?
Jeder Gaszähler verursacht im Betrieb ein gewisses Geräusch. Diese können sich nur dann im Haus störend auswirken, wenn die Gasinstallation nicht schallentkoppelt installiert worden ist. Dies muss der Hauseigentümer eigenständig bei einem Installateur in Auftrag geben.