Störung melden

Sie möchten eine Störung melden? Wir sind rund um die Uhr für Sie da.

Störung

Zählerstand eingeben

Teilen Sie uns schnell und einfach Ihren Zählerstand mit!

Zählerstand

Kontakt aufnehmen

Wir sind für Sie da: an unseren Service-Standorten, per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.

Kontakt

Filter

Filter
Wie läuft eine Befundprüfung ab?
Nach Antragstellung wird der Zähler gegen ein neu geeichtes Gerät ausgetauscht. Die Einbausituation des Prüflings wird genau dokumentiert und auch fotografiert. Der Prüfling wird an die vom Antragsteller gewählte Prüfstelle versendet. In der Prüfstelle wird der Prüfling drei Prüfpunkten unterzogen:
1. äußere Beschaffenheitsprüfung
2. messtechnische Überprüfung
3. innere Beschaffenheitsprüfung
Die Ergebnisse werden auf dem sogenannten Prüfschein dokumentiert und an den Antragsteller gesendet.
Darf ich als Antragsteller bei der Befundprüfung anwesend sein?
Ja, der Antragsteller darf bei der Durchführung der Befundprüfung dabei sein. Dazu muss sich der Antragsteller mit der von Ihm beauftragten Prüfstelle terminlich abstimmen.
Wie lange dauert eine Befundprüfung in der Prüfstelle?
Die Prüfung dauert ca. drei Stunden.
Wo finde ich einen Antrag auf Befundprüfung?
Der Antrag ist auf der Internetseite der TraveNetz unter https://www.travenetz.de/nutzen/messstellenbetrieb-messdienstleistungen/ veröffentlicht (unterer Abschnitt der Seite).
Was kostet eine Befundprüfung?
Die Kosten für eine Befundprüfung werden nach dem Gebührenverzeichnis der Mess- und Eichverordnung (MessEV) abgerechnet. Die Preisblätter sind in den Anträgen zu finden. Die Anträge sind auf der Internetseite der TraveNetz unter https://www.travenetz.de/nutzen/messstellenbetrieb-messdienstleistungen/ veröffentlicht (unterer Abschnitt der Seite).
Wer übernimmt die Kosten für die Befundprüfung?
Wenn das Ergebnis der Befundprüfung zeigt, dass Zähler die Prüfung bestanden hat, muss der Antragsteller (Kunde) die gesamten Kosten der Prüfung inkl. der Ein- und Ausbaukosten übernehmen. Sollte der Zähler die Prüfung nicht bestehen, übernimmt der Messgeräteverwender (Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) die Kosten.
Was bekomme ich als Antragsteller für ein Ergebnisdokument?
Der Antragsteller bekommt einen Prüfschein mit Stempel und Unterschrift des Prüfstellenleiters zugestellt. Dieses Dokument ist einmalig und gerichtsfest. Bei einer bestandenen Befundprüfung werden die Messfehler auf dem Prüfschein nicht aufgeführt, da diese sich in den gesetzlichen Fehlergrenzen befinden. Nur wenn der Zähler messtechnisch durchgefallen ist, werden die detaillierten Prüfergebnisse aufgeführt.
Kann jeder Zähler geprüft werden?
Nein. Es muss sich um ein eichfähiges Messgerät handeln.
Was passiert, wenn der Zähler die Befundprüfung nicht besteht?
Wenn der Zähler durchgefallen ist, kann der Netzbetreiber über eine sogenannte Ersatzwertbildung einen neuen abrechnungsfähigen Zählerstand ermitteln. Dieser wird als korrigierter Wert an den jeweiligen Lieferanten übermittelt.
Ich habe eine Mitteilung bzgl. eines Zählerwechsels erhalten. Mit wem spreche ich den Termin ab?
Für eine Terminabstimmung kann der Kunde sich an den Bereich Zentrale Arbeitsvorbereitung (ZAV) unter der Telefonnummer: 0800-245141451 wenden.