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Sollte ich meinen Zählerstand ablesen?
Das empfehlen wir. Ohne Zählerstand sind wir gezwungen, diesen nach 28 Tagen rechnerisch zu schätzen. Bei einer Überschätzung (Verbrauch hoher geschätzt, als tatsächlicher Verbrauch) hätte der Kunde keine Chance mehr, zu viel gezahlte Beträge vom insolventen Lieferanten zurückzufordern.
Ich habe noch ein Guthaben bei dem insolventen Lieferanten. An wen wende ich mich?
Der Kunde muss sich hierzu an den Lieferanten bzw. an den Insolvenzverwalter des Lieferanten wenden.
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung.
Kann ich den Messstellenbetreiber wechseln?
Grundsätzlich können Sie auch am freien Markt einen Dritten als Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Dies gilt uneingeschränkt bis 2021 auch dann, wenn Sie Mieter sind. Der Markt ist momentan jedoch noch sehr klein und es gibt bislang nur wenige Anbieter.
Wo sind die Preise für den Messstellenbetrieb veröffentlicht?
Die Preise sind unter
www.travenetz.de/nutzen/messstellenbetrieb-messdienstleistungen/ zu finden.
Was ist eine Befundprüfung?
Mit einer Befundprüfung wird amtlich festgestellt, ob ein geeichtes Messgerät (Wasserzähler, Elektrizitätszähler, Gaszähler, Wärmezähler) die Verkehrsfehlergrenzen gemäß dem Eichgesetz einhält.

Für jedes fragliche Messgerät kann bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder beim Eichamt ein Antrag auf Befundprüfung gestellt werden. Gegen eine Bearbeitungsgebühr bekommt man einen Prüfschein, auf dem vermerkt ist, ob das Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält oder nicht.
Besteht das Messgerät die Prüfung, sind sämtliche Kosten durch den Antragsteller (Kunde) zu tragen.
Besteht es die Prüfung nicht, trägt die TraveNetz alle Kosten.
Wer darf eine Befundprüfung beantragen?
Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einem Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden. Ein begründetes Interesse kann der Anschlussnutzer - also der Endkunde, der Lieferant oder der Netzbetreiber haben. Ein Dritter, der in keinem Vertragsverhältnis zur angezweifelten Messung steht, hat kein begründetes Interesse.
Wo findet die Befundprüfung statt?
Bei einem Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle.
Darf ich als Antragsteller die Prüfstelle, die die Befundprüfung durchführen soll, aussuchen?
Ja. Der Antragsteller bestimmt wer die Prüfung durchführen soll. Die ausgewählte Prüfstelle darf die Durchführung der Prüfung nicht ablehnen, außer die Prüfstelle ist für das zu prüfende Gerät nicht zugelassen.
Wie finde ich eine Übersicht staatlich anerkannter Prüfstellen?
Ein Verzeichnis der staatlich anerkannten Prüfstellen für Messgeräte ist von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) im Internet veröffentlicht: www.ptb.de