Wo muss der Hausanschlussraum liegen?
Der Hausanschlussraum muss nach DIN 18012 ausgelegt werden.
Er muss in Verbindung mit einer Außenwand stehen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Er muss allgemein zugänglich sein, darf aber nicht in Treppenhäusern oder Fluchtwegen liegen (Brandlast).
Wer ist mein Ansprechpartner, wenn es um meine Verbrauchsabrechnung geht?
Mögliche Fragen zu einer Verbrauchsabrechnung kann nur der Lieferant des Kunden beantworten. Für Fragen bezüglich der Zählerstände ist die TraveNetz GmbH der Ansprechpartner.