Welche Anlagen(betreiber) sind vom Redispatch 2.0 betroffen?
Hier muss man unterscheiden:
Die Regelungen, mit denen den Netzbetreibern erlaubt wird, auf Anlagen zuzugreifen, gelten zum einen für alle Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von Strom ab einer Leistung von 100 kW und zum anderen für alle Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von Strom (unabhängig von ihrer Leistung), wenn sie durch den Netzbetreiber jederzeit fernsteuerbar sind.
Die Datenmitteilungspflichten gelten jedoch grundsätzlich nur für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW (siehe dazu sogleich unter III.). Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW treffen also zunächst keine neuen Pflichten.
Welche Pflichten bringt das Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber mit sich?
Betreiber von Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW sind dazu verpflichtet, in einer ganz bestimmten Form und unter Einhaltung bestimmter Fristen Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten mitzuteilen. Diese Daten dienen den Netzbetreibern zur Identifikation von möglichen Netzengpässen und zur Dimensionierung von Maßnahmen, um Netzengpässen entgegenzuwirken. Zudem kann es in bestimmten Situationen dazu kommen, dass Anlagenbetreiber (oder der beauftragte Dienstleister) eine Erzeugungsprognose für die jeweilige Anlage erstellen müssen.
Die Anlagenbetreiber treffen nach einer Redispatch-Maßnahme schließlich Abrechnungsobliegenheiten; dies gilt unabhängig von der installierten Leistung der Anlage.
Kann ich meine Anlage vom Redispatch 2.0 befreien lassen oder gibt es sonstige Ausnahmen?
Nein. Es müssen grundsätzlich alle betroffenen Anlagen am Redispatch 2.0 teilnehmen (siehe dazu die Frage zum Anwendungsbereich). In bestimmten Fällen können Anlagenbetreiber aber angeben, dass ihre Anlage nicht zum Redispatch 2.0 zur Verfügung steht, beispielsweise bei Wartungsmaßnahmen an der Anlage.
Wohin kann ich meine Daten melden?
Per E-Mail an redisptach20@travenetz.de
Wo finde ich weitere Informationen zu dem Thema Redispatch 2.0?
Auf unserer Internetseite unter https://www.travenetz.de/einspeisen/weiterfuehrende-informationen/redispatch-2-0/
Was ist eine Wallbox?
Haushaltssteckdosen sowie die Elektroinstallation dahinter sind nicht darauf ausgelegt, über mehrere Stunden so viel Power abgeben zu müssen, wie für das Laden Ihres Elektroautos benötigt wird. Deswegen raten wir zur Nutzung von Wallboxen. Eine Wallbox ist eine Ladestation für Elektroautos, die an einer Wand befestigt wird. Sie ist für den privaten Einsatz auf einem privaten Stellplatz, wie etwa in einer Garage oder einem Carport gedacht.
Was sind die Voraussetzungen zur Nutzung einer Wallbox?
1. Die räumliche Voraussetzung: Sie haben ein Eigenheim mit Stellplatz oder Carport, wo die Wallbox montiert werden kann. Als Mieter haben Sie eine entsprechende Genehmigung Ihres Vermieters.
2. Die technischen Voraussetzungen: Sie verfügen über einen Starkstromanschluss, Ihr Hausanschluss für die Wallbox ausgelegt und Sie haben Platz im Verteilerkasten.
3. Die Genehmigung der TraveNetz: mit einer Leistung bis zu 12 kVA (anmeldepflichtig) bestätigen wir Ihre Anmeldung, ab einer Leistung über 12 kVA (genehmigungspflichtig) erteilen wir eine entsprechende Genehmigung.
Wird der Bau von Ladestationen gefördert?
Oftmals werden private Ladestationen gefördert. Welche Förderungsmöglichkeiten aktuell bestehen, hängt von Ihrer Region ab. Informieren Sie sich unbedingt z. B. bei der KfW-Bank.
Benötige ich für die Installation einen Elektroinstallateur?
Die Installation einer Ladeeinrichtung ist Sache der Experten, da die Ladeeinrichtung an den Starkstromanschluss Ihres Hauses angeschlossen wird. Beauftragen Sie für die Installation deswegen unbedingt einen Elektroinstallateur. Zugelassene Installateure finden Sie in unserem Installateursverzeichnis.
Benötige ich eine Genehmigung für eine Ladestation?
Da die Wallboxen an unser Stromnetz angebunden werden, ist es wichtig, dass Sie uns als Netzbetreiber vor der Montage informieren. Abhängig von der Leistung Ihrer Ladeinfrastruktur ist diese anmelde- und gegebenenfalls auch genehmigungspflichtig.
Wallboxen mit einer Leistung bis einschließlich 12 Kilovoltampere (12 kVA) müssen vor der Installation dem Netzbetreiber gemeldet werden.