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Wer trägt die Kosten für die digitale Zählertechnik, den Einbau und Wartung?
Für den Austausch Ihres derzeitigen Zählers durch eine moderne Messeinrichtung entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt. Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik gemäß den aktuellen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, die Kosten.
Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den Kunden?
Das Entgelt für moderne Messeinrichtungen ist durch den Gesetzesgeber gedeckelt und beträgt aktuell 20 Euro brutto pro Jahr. Für die Kunden von intelligenten Messsystemen gelten abhängig vom jährlichen Stromverbrauch bzw. der Leistungsgröße der dezentralen Erzeugungsanlage unterschiedliche Messentgelte.
Erhalte ich eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber?
Wurde eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut, ist es in Ausnahmefällen möglich, dass der Kunde eine separate Rechnung von uns erhält. Bislang wurden die Kosten für den Messstellenbetrieb mit der Stromrechnung gezahlt. Der Energieversorger hat das Entgelt anschließend an uns abgeführt. Nach dem neuen MsbG haben Energieversorger die Möglichkeit, die Übernahme der Abrechnung für Endkunden abzulehnen. Ist der Lieferant des Kunden nicht damit einverstanden, die Kosten weiterhin mit für uns abzurechnen, erhält der Kunde eine separate Rechnung über die Kosten des Messstellenbetriebs.
Kann ich die Rechnung auch per E-Mail bekommen?
Das ist derzeit leider noch nicht möglich.
Muss ich nun für eine moderne Messeinrichtung mehr bezahlen?
Nein, unser Entgelt für den Messstellenbetrieb betrug auch vorher 20 €.
Ich will dieses Vertragsverhältnis nicht, wie kann ich das ablehnen?
Das Vertragsverhältnis entsteht allein dadurch, dass Strom über den Zähler entnommen wird. Das Messstellenbetriebsgesetz sieht diese Verträge vor und sie können nicht abgelehnt werden. Es steht den Kunden frei zu einem Lieferanten zu wechseln, der die Abrechnung des Entgelts für den Messstellenbetrieb wieder übernimmt.
Können Sie mir Lieferanten nennen, die die Kosten für mein Messgerät übernehmen?
Leider können wir bedingt durch das Gleichstellungsgesetz keine Beratung für die Lieferantenwahl führen.
Muss ich jetzt weniger an meinen Stromlieferanten zahlen?
Die Komponenten Messstellenbetrieb/Messung sind unabhängig vom Strompreis. Der zu zahlende Betrag für den Stromverbrauch reduziert sich nicht.
Kann ich für den Betrag einen Dauerauftrag einrichten?
Nein, es steht kein SEPA-Mandat zur Verfügung und können die Beträge nicht einziehen. Die Anzahl der Kunden, die bei uns als TraveNetz GmbH Rechnung bezahlen müssen liegen im niedrigen 3 stelligen Bereich. Die Kosten für ein entsprechendes System stehen in keinem Verhältnis zu dieser Anzahl.
Was muss ich tun, wenn ich eine Erzeugungsanlage in Betrieb setzen möchte?
1. Antragsverfahren
Geplante Erzeugungsanlage bei uns anmelden, notwendigen Unterlagen können der Checkliste unter https://www.travenetz.de/einspeisen/inbetriebsetzung/ entnommen werden -> technische Anschlussbedingungen beachten (ebenfalls auf der Internetseite abrufbar)

2. Anschlussprüfung
Antrag wird nach Eingang von uns geprüft. Wenn eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, informieren wir den Kunden hierüber

3. Inbetriebsetzungsauftrag
Nach Errichtung der Anlage bei einem eingetragenen Elektroinstallateur die Inbetriebsetzung/Zählersetzung beauftragen. Der Installateur setzt sich anschließend mit uns in Verbindung und erteilt uns den Auftrag für die Zählersetzung. Sobald uns die Inbetriebsetzungsmeldung vorliegt, veranlassen wir die Zählersetzung (Zählersetzung kann unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen)

4. Inbetriebsetzung
Ein Mitarbeiter der TraveNetz baut den Zähler auf dem fertig eingerichteten Zählerplatz ein (Voraussetzung für den Einbau ist, dass dieser Zählerplatz den jeweils gültigen Technischen Mindestanforderungen entspricht). Der vom Kunden beauftragte Elektroinstallateur nimmt anschließend die Inbetriebsetzung vor und protokolliert diese mit dem Inbetriebsetzungsprotokoll.

5. Wichtige Unterlagen einreichen
Nach erfolgter Inbetriebsetzung setzen wir uns mit dem Kunden in Verbindung, sofern die Unterlagen nicht vollständig vorliegen. Die Anlage muss vom Kunden innerhalb von 3 Wochen bei der Bundenetzagentur angemeldet werden.