Störung melden

Sie möchten eine Störung melden? Wir sind rund um die Uhr für Sie da.

Störung

Zählerstand eingeben

Teilen Sie uns schnell und einfach Ihren Zählerstand mit!

Zählerstand

Kontakt aufnehmen

Wir sind für Sie da: an unseren Service-Standorten, per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.

Kontakt

Filter

Filter
Mein Lieferant sagt die TraveNetz hat meine Anmeldung abgelehnt. Warum?
Wir lehnen generell keine Anmeldungen von Energielieferanten ab - es sei denn, die Anlage wird bereits
beliefert. Dann senden wir eine Abmeldeanfrage an den alten Lieferanten. Dieser hat die Abmeldung abgelehnt.
Ich bin neu eingezogen, habe keinen Vorlieferanten und meine Anmeldung wurde abgelehnt.
In diesem Fall hat sich der alte Mieter nicht abgemeldet. Der neue Kunde muss sich mit seinem Mietvertrag an den Lieferanten wenden, damit dieser den alten Kunden abmelden kann.
Ich habe den Lieferanten gewechselt. Muss ich meine Zählerstände mitteilen?
Ja, die Zählerstände sind auch bei Lieferantenwechsel mitzuteilen. Der Zählerstand kann auch an den neuen Lieferanten übermittelt werden, dieser teilt uns den Zählerstand dann mit.
Ich habe meine Zählerstände bereits dem Lieferanten mitgeteilt. Wieso fragt die TraveNetz nach Zählerständen?
Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet Ihren Zählerstand einzuholen und an Ihren Stromanbieter weiterzuleiten. Es kann sein, dass Ihr Lieferant uns die Zählerstände nicht mitgeteilt hat. Insofern bitten wir Sie uns die akutellen Stände mitzuteilen.
Alle anderen Fragen zum Lieferantenwechsel…
Die Regeln für den elektronischen Datenaustausch sind sehr komplex. Der Kunde sollte von seinem Energielieferanten verlangen, dass der Lieferant die Angelegenheit direkt mit der TraveNetz klärt. Dafür gibt es entsprechende gesetzliche Kommunikationskanäle zwischen Netzbetreiber und Energielieferanten, um Probleme schnell lösen zu können.
Wird mir der Strom/Gas abgestellt?
Nein! Eine Belieferung ist in jedem Fall gesichert. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist der sogenannte Grundversorger für 3 Monate verpflichtet den Kunden im Rahmen der "Ersatzversorgung" zu versorgen. Danach landen die Kunden automatisch in der sogenannten "Grundversorgung". Wer der Grundversorger ist, hängt von dem Ort ab, in dem der Kunde wohnt (entweder Stadtwerke Lübeck, E.ON oder Vereinigte Stadtwerke).
Von wem werde ich nun versorgt?
Nach dem EnWG ist der sogenannte Grundversorger für 3 Monate verpflichtet den Kunden im Rahmen der "Ersatzversorgung" zu versorgen. Danach landen die Kunden automatisch in der "Grundversorgung". Wer der Grundversorger ist, hängt von dem Ort ab, in dem der Kunde wohnt (Stadtwerke Lübeck, E.ON oder Vereinigte Stadtwerke).
Was ist der Unterschied zwischen Ersatz- und Grundversorgung?
Von einer Ersatzversorgung spricht man, wenn ein Haushaltskunde aus seiner Belieferung herausfällt, ohne dafür aktiv verantwortlich zu sein.
• Beispiel 1: Ein Lieferant meldet Insolvenz an. Der Kunde fällt aus der Versorgung heraus, ohne selbst gekündigt zu haben. Damit fällt der Kunde für die ersten 3 Monate in die Ersatzversorgung.
• Beispiel 2: Sie kündigen Ihren Lieferanten und beauftragen keinen neuen. Damit sind Sie aufgrund Ihrer Kündigung aus der Versorgung herausgefallen. In diesem Fall landen Sie direkt in der Grundversorgung.
• Beispiel 3: Sie beziehen eine Wohnung, ohne sich anzumelden. Durch die Entnahme von Energie entsteht automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger. Da Sie keinen Lieferanten aktiv mit der Belieferung beauftragt haben, landen Sie direkt in der Grundversorgung.

Die Preise zwischen Grund- und Ersatzversorgung sind gleich und entsprechen laut EnWG dem Grundversorgungstarif. Der einzige Unterschied besteht in der Kündigungsfrist:
• In der Grundversorgung kann der Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen in die Zukunft gekündigt werden.
• Der Ersatzversorgungsvertrag kann mit der Wirkung von 6 Wochen rückwirkend durch einen neuen Lieferanten gekündigt werden.
Ich möchte den Ersatzversorgungstarif nicht. Was kann ich tun?
Sie haben ab dem Tag der Insolvenz 6 Wochen rückwirkend Zeit, sich einen neuen Lieferanten oder einen anderen Tarif des Grundversorgers auszuwählen, um den Wechsel lückenlos (rückwirkend) zu vollziehen.
Ich habe mir bereits einen neuen Lieferanten gesucht, die Anmeldung wurde abgelehnt. Was soll ich jetzt tun?
Teilen Sie Ihrem Lieferanten bitte mit, dass dieser sie erneut zum Datum der Insolvenz anmelden soll. Zeiträume davor sind im Falle einer Insolvenz häufig nicht möglich, da die Zustimmung des insolventen Lieferanten fehlt.