Kommunale Wärmeplanung

Mitten in der Wärmewende
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG) verpflichtend für alle Kommunen. Bis spätestens Juni 2028 müssen Gemeinden einen Wärmeplan erstellt haben, um die Wärmeversorgung klimaneutral und zukunftssicher zu gestalten. Dieser Wärmeplan soll zentrale Fragen beantworten:
Wie hoch ist der aktuelle und zukünftige Wärmebedarf der Kommune?
Welche Wärmequellen und Infrastrukturen sind konkret für diese Kommune geeignet?
Welche Maßnahmen sichern eine treibhausgasneutrale Versorgung bis 2045?
Ihre Datenanfrage bei der TraveNetz
Auf Grundlage des § 11 WPG sind Energieunternehmen verpflichtet, Gemeinden auf Anfrage anonymisierte und zusammengefasste energiewirtschaftliche Daten bereitzustellen. Dazu gehören unter anderem:
Verbrauchsdaten für Gas und Strom zu Heizzwecken
Netzstrukturdaten
Als regionaler Netzbetreiber liefert TraveNetz Basisdaten für Ihre Wärmeplanung. Diese Daten fließen in Bestandsanalysen und Potenzialbewertungen ein. Mit den Daten von TraveNetz erhalten Sie einen wichtigen Baustein zur Schaffung einer Grundlage für fundierte Entscheidungen und eine effiziente Kommunale Wärmeplanung in Ihrer Kommune.
Wir begleiten Sie als verlässlicher Partner – von der Datenbereitstellung bis zur Umsetzung Ihrer Infrastrukturprojekte.
So funktioniert die Datenanfrage
Ihre Anfrage wird zentral vom TraveNetz Konzessionsmanagement koordiniert. Damit stellen wir sicher, dass die Daten standardisiert, datenschutzkonform und vollständig bereitgestellt werden. Bitte richten Sie Ihre E-Mail-Anfrage mit Signatur Ihrer Kommune an uns. Planungs- und Beratungsbüros können nach Validierung mit Vollmacht der jeweiligen Kommune handeln.