Ja, die Zählerstände sind bei Lieferantenwechsel mitzuteilen. Ihren Zählerstand können Sie auch an den neuen Lieferanten übermitteln. Dieser teilt uns den Zählerstand dann mit.
Lieferanten
Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet Ihren Zählerstand einzuholen und an Ihren Energieanbieter weiterzuleiten. Es kann sein, dass Ihr Lieferant uns die Zählerstände nicht mitgeteilt hat. Insofern bitten wir Sie uns ihre aktuellen Stände mitzuteilen.
In diesem Fall hat sich der vorherige Mieter nicht abgemeldet. Sie müssen sich mit seinem Mietvertrag an den Energielieferanten wenden, damit dieser den alten Kunden abmelden kann.
Bei einem Anschluss in Niederspannung oder Niederdruck ist der sogenannte Grundversorger für drei Monate verpflichtet Sie im Rahmen der "Ersatzversorgung" zu versorgen. Danach landen Sie automatisch in der "Grundversorgung". Wer der Grundversorger ist, hängt von dem Ort ab, in dem Sie in der Region wohnen (Stadtwerke Lübeck energie, E.ON oder Vereinigte Stadtwerke).
Nein. Eine Belieferung mit Energie ist in jedem Fall gesichert. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist der sogenannte Grundversorger verpflichtet Sie im Rahmen der "Ersatzversorgung" mit Energie zu versorgen. Wenn Sie nach drei Monaten keinen Liefervertrag abgeschlossen haben, landen Sie automatisch in der sogenannten "Grundversorgung". Wer Ihr Grundversorger ist, hängt vom Ort ab, in dem Sie in unserer Region wohnen (Stadtwerke Lübeck energie, E.ON oder Vereinigte Stadtwerke).
Wichtig ist, dass uns Ihr Zählerstand mitgeteilt wird. Bezüglich der Abrechnung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Energielieferanten.
Das empfehlen wir, denn ohne gemeldeten Zählerstand schätzen wir diesen nach 28 Tagen. Bei einer Überschätzung (Verbrauch höher geschätzt, als tatsächlicher Verbrauch) haben sie keine Chance, zu viel gezahlte Beträge vom insolventen Energielieferanten zurückzufordern.
Sie müssen sich an ihren bisherigen insolventen Lieferanten bzw. an den Insolvenzverwalter des Lieferanten wenden.
Bei einem Anschluss in Niederspannung oder Niederdruck ist der sogenannte Grundversorger für drei Monate verpflichtet Sie im Rahmen der "Ersatzversorgung" zu versorgen. Danach landen Sie automatisch in der "Grundversorgung". Wer der Grundversorger ist, hängt von dem Ort ab, in dem Sie in der Region wohnen (Stadtwerke Lübeck energie, E.ON oder Vereinigte Stadtwerke).
Nein. Eine Belieferung mit Energie ist in jedem Fall gesichert. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist der sogenannte Grundversorger verpflichtet Sie im Rahmen der "Ersatzversorgung" mit Energie zu versorgen. Wenn Sie nach drei Monaten keinen Liefervertrag abgeschlossen haben, landen Sie automatisch in der sogenannten "Grundversorgung". Wer Ihr Grundversorger ist, hängt vom Ort ab, in dem Sie in unserer Region wohnen (Stadtwerke Lübeck energie, E.ON oder Vereinigte Stadtwerke).
