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Hausanschluss

Angebotsphase

Für die Durchführung von Tiefbauarbeiten auf privatem und öffentlichem Grund ist der/die Grundstückseigentümer:in vor Beginn der Bauarbeiten zur Prüfung und Freigabe des Baugrundes nach Kampfmittelverordnung verpflichtet (vgl. Merkblatt Netzanschluss).

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf eine Luftbildauswertung einen Zeitraum von bis zu 29 Wochen in Anspruch nehmen kann. Stellen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig.

Informationen der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Kampfmittelfreigabe sowie entsprechende Antragsdokumente finden Sie hier.

Für unser Netzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie diese Information hier.

Die Kosten für Ihren neuen Netzanschluss werden aus einem Grundpreis und einem Meterpauschalpreis gebildet (bis 50 Meter). Sie bezahlen nur die tatsächliche Leitungslänge auf Ihrem Grundstück. Die Preise und weitere Informationen finden Sie hier. Wir empfehlen außerdem unsere Infobroschüre als Basisinformation.

Je nach Umfang der Baumaßnahme dauert es zwei bis vier Wochen Ihre Anmeldung zu bearbeiten. Baufreiheit und Genehmigungen vorausgesetzt. Planen Sie diese Zeit bitte zusätzlich mit ein. Hier verweisen wir besonders auf die ggf. notwendige Freigabe des Baugrundes nach Kampfmittelverordnung, weitere Hinweise finden Sie auf unser Internetseite, insbesondere im Merkblatt Netzanschluss.

Wir benötigen von Ihnen:

  • einen amtlichen, bemaßten Lageplan, aus dem die Lage des Gebäudes im Grundstück ersichtlich ist,

  • die genehmigten Baupläne,

  • einen Gebäudeschnitt inkl. Hausanschlussraum. Leistungsangaben der einzelnen Sparten, wie z.B. Strom in kVA, Gas in kW, Wasser in L/s und Fernwärme in kW.

Technische Fragen

Die Trassenführung der Hausanschlussleitungen sollte so kurz wie möglich sein, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze verlaufen und darf - auch später - nicht überbaut oder bepflanzt werden.

Die Durchführung der Anschlussleitungen (Stromkabel, Gas- und Wasserrohre, TK-Leitungen, Fernwärmeleitungen) durch die Außenwand bzw. durch die Bodenplatte von außen ins Hausinnere erfolgt mittels gas- und wasserdichter Gebäudeeinführungen.

Dabei handelt es sich um industriell gefertigte und geprüfte Produkte, mit denen die Gebäudeeinführung bei fachgerechter Ausführung dauerhaft gas- und wasserdicht ausgeführt werden kann. Achten Sie daher auf einen herstellerseitigen Nachweis der Eignung als Gebäudeeinführung (z. B. Zertifikat oder Konformitätsnachweis), um die nachträgliche Nutzung durch unterschiedliche Medienträger sicherzustellen.

Grundsätzlich ist die Gebäudeeinführung Teil des Gebäudes und damit grundsätzlich Eigentum des Bauherren. Folglich ist für den ordnungsgemäßen Einbau der Gebäudeeinführung in den Baukörper der Bauherr verantwortlich. Die gas- und wasserdichten Gebäudeeinführungen bekommen Sie im Fachhandel.

Die Gebäudeeinführungen sind nicht im Preis des Anschlusses enthalten (DVGW Zulassung).

Bei der Bestellung für die Sparten Strom, Gas und Wasser bieten wir Ihnen die Mehrspartenhauseinführung (MSHE) gerne mit an. Kosten: 650 € netto. Der Einbau erfolgt bauseitig.

Bei einem Fernwärmeanschluss ist dieses unsererseits nicht möglich, kann aber bauseits (durch den Bauenden) beschafft werden.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, im Privatgrund selbst zu graben oder graben zu lassen - jedoch nur nach Vorgabe der TraveNetz GmbH. Die sich daraus ergebenden Kostenreduzierungen ermitteln wir individuell für Sie.

Im öffentlichen Bereich hingegen darf nur ein zugelassener Tiefbauer tätig werden.

Der Hausanschlussraum muss nach DIN 18012 ausgelegt sein.

Es wird eine Wandbreite und -höhe von ca. 2,10 Metern benötigt. Darüber hinaus muss eine freie Arbeitstiefe von mindestens 1,5 Metern vorhanden sein, bei gegenüberliegenden Wänden von mindestens 1,8 Metern.

Bei Anschluss der Fernwärme an das Primärnetz muss der Raum baulich geteilt werden in "Heißwasser" = Fernwärme und die anderen Sparten.

Der Hausanschlussraum muss nach DIN 18012 ausgelegt werden.

Er muss in Verbindung mit einer Außenwand stehen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Er muss allgemein zugänglich sein, darf aber nicht in Treppenhäusern oder Fluchtwegen liegen (Brandlast).

Wir sind für Sie da!

Online: rund um die Uhr

Telefonisch: Montag bis Samstag von 08:00 bis 20:00 Uhr

Vor Ort: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

Mitarbeiterin im Callcenter mit Headset