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Hausanschluss

Strom

Um Ihr Haus an das Stromnetz anschließen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Wie viele Wohnungen werden sich im Endausbau befinden?

  • Welche Heizung, welche Warmwasserbereitung ist vorgesehen?

  • Ist eine Klimaanlage oder eine kontrollierte Wohnungslüftung geplant?

  • Werden die Räume Ihres Hauses auch gewerblich genutzt?

Ein Lageplan und ein Grundriss des Kellergeschosses mit Kennzeichnung des Anbringungsortes für den Hausanschluss und den Zählerschrank sind für die Vorbereitung unbedingt erforderlich. Stimmen Sie deshalb mit Ihrem Elektroinstallateur möglichst bald den Einbauort des Zählerschrankes ab.

Übrigens: Bei mehr als vier Wohneinheiten brauchen Sie einen eigenen Hausanschlussraum nach DIN 18012.

Nach Ihrem Antrag erhalten Sie von uns ein verbindliches Anschlussangebot. Die Anschlusskosten teilen sich in drei Hauptpositionen auf: Baukostenzuschuss (BKZ), Hausanschlusskosten und Inbetriebsetzungskosten.
Zusätzliche Leistungen wie Zählerschranke, Hausanschlusssäulen, doppelte Unterputzkästen bei Doppelhäusern oder Eigenleistung (Kabelgraben) werden im Anschlussvertrag/Rechnung gesondert ausgewiesen, müssen aber mit unserem zuständigen Netzcenter besprochen werden.

Je nach Umfang der Baumaßnahme dauert es zwei bis vier Wochen Ihre Anmeldung zu bearbeiten. Baufreiheit und Genehmigungen vorausgesetzt. Planen Sie diese Zeit bitte zusätzlich mit ein. Hier verweisen wir besonders auf die ggf. notwendige Freigabe des Baugrundes nach Kampfmittelverordnung, weitere Hinweise finden Sie auf unser Internetseite, insbesondere im Merkblatt Netzanschluss.

Ein Baustromanschluss ist ein befristeter Stromanschluss. Er versorgt Ihre Baustelle mit Strom, bis der endgültige Anschluss an unser Stromnetz hergestellt ist.

Seit dem 1. September 2020 bietet TraveNetz für Bauherr:innen in der Region einen besonderen Service: Den kostenfreien Hausanschluss für Strom und Gas. Das bedeutet:

  • Keine Anschlussgebühr für Standard-Hausanschlüsse bis zu 20 Meter ab Grundstücksgrenze.

  • Die TraveNetz übernimmt den Netzanschluss inklusive Tiefbau und Hausanschlusssicherung.

  • Die Aktion gilt für alle Neubauten innerhalb des TraveNetz-Versorgungsgebiets.

  • Für Stromleitungen: Niederspannungswert bis zu 3×100 A, bzw. 69 kVA.

  • Für Gasleitungen: dn 50, bzw. 100 kW.

Angebotsphase

Für die Durchführung von Tiefbauarbeiten auf privatem und öffentlichem Grund ist der/die Grundstückseigentümer:in vor Beginn der Bauarbeiten zur Prüfung und Freigabe des Baugrundes nach Kampfmittelverordnung verpflichtet.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf eine Luftbildauswertung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Stellen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig.

Informationen der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Kampfmittelfreigabe sowie entsprechende Antragsdokumente finden Sie hier.

Für unser Netzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie diese Information hier.

Die Kosten für Ihren neuen Netzanschluss sind Pauschalpreise, inklusive 20 Meter, ab 21 Meter bis 50 Meter. Die Preise und weitere Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich. Wir empfehlen außerdem unsere Infobroschüre als Basisinformation.

Je nach Umfang der Baumaßnahme dauert es zwei bis vier Wochen Ihre Anmeldung zu bearbeiten. Baufreiheit und Genehmigungen vorausgesetzt. Planen Sie diese Zeit bitte zusätzlich mit ein. Hier verweisen wir besonders auf die ggf. notwendige Freigabe des Baugrundes nach Kampfmittelverordnung, weitere Hinweise finden Sie auf unser Internetseite, insbesondere im Merkblatt Netzanschluss.

Wir benötigen von Ihnen:

  • einen amtlichen, bemaßten Lageplan, aus dem die Lage des Gebäudes im Grundstück ersichtlich ist,

  • die genehmigten Baupläne,

  • einen Gebäudeschnitt inkl. Hausanschlussraum. Leistungsangaben der einzelnen Sparten, wie z.B. Strom in kVA, Gas in kW, Wasser in L/s und Fernwärme in kW.

Technische Fragen

Gerne prüfen wir Ihre Anfrage zur Erneuerung des Hausanschlusskastens (HAK).

Damit wir Ihre Anfrage prüfen können, senden Sie uns bitte aussagekräftige Fotos des HAK an netzanschluss@travenetz.de.

Gerne auch ein paar Fotos vom Anschlussraum, damit wir die örtlichen Begebenheiten auch bewerten können (Rückenfreiheit, Deckenhöhe).

Standardmäßig bieten wir Ihnen  max. 35kVA (3X50A) an, für einen höheren Leistungsbedarf bitten wir für jedes Bauvorhaben einzeln um eine Leistungsaufstellung gemäß DIN 18015. Größere Leistungen, ob Einspeise-, oder Bezugsleitungen, müssen für jeden Standort immer individuell betrachte werden.

Die max. Einspeiseleistung, bzw. max. Bezugsleistung ist immer durch die vorhandene Hausanschlusssicherung begrenzt und dürfen nicht überschritten werden.

Aktuell liegt keine neuen Ausbau-/Erweiterungspläne des vorhandenen Stromnetz in beiden genannten Gebieten der TraveNetz GmbH vor.

Wieviel Leistung Ihr Hausanschluss zusätzlich noch liefern kann, können wir nicht bewerten. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr Elektroinstallationsunternehmen. Das Elektroinstallationsunternehmen kann Ihnen dann eine Leistungsaufstellung erstellen. Anschließend kann geprüft werden, ob der Hausanschluss noch zusätzliche Kapazitäten frei hat.

Die Trassenführung der Hausanschlussleitungen sollte so kurz wie möglich sein, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze verlaufen und darf - auch später - nicht überbaut oder bepflanzt werden.

Die Durchführung der Anschlussleitungen (Stromkabel, Gas- und Wasserrohre, TK-Leitungen, Fernwärmeleitungen) durch die Außenwand bzw. durch die Bodenplatte von außen ins Hausinnere erfolgt mittels gas- und wasserdichter Gebäudeeinführungen.

Dabei handelt es sich um industriell gefertigte und geprüfte Produkte, mit denen die Gebäudeeinführung bei fachgerechter Ausführung dauerhaft gas- und wasserdicht ausgeführt werden kann. Achten Sie daher auf einen herstellerseitigen Nachweis der Eignung als Gebäudeeinführung (z. B. Zertifikat oder Konformitätsnachweis), um die nachträgliche Nutzung durch unterschiedliche Medienträger sicherzustellen.

Grundsätzlich ist die Gebäudeeinführung Teil des Gebäudes und damit grundsätzlich Eigentum des Bauherren. Folglich ist für den ordnungsgemäßen Einbau der Gebäudeeinführung in den Baukörper der Bauherr verantwortlich. Die gas- und wasserdichten Gebäudeeinführungen bekommen Sie im Fachhandel.

Die Gebäudeeinführungen sind nicht im Preis des Anschlusses enthalten (DVGW Zulassung).

Die TraveNetz GmbH bietet aktuell leider keine Mehrspartenhauseinführungen (MSHE) an. Die MSHE muss bauseitig beschafft und vorbereitet werden.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, im Privatgrund selbst zu graben oder graben zu lassen - jedoch nur nach Vorgabe der TraveNetz GmbH. Die sich daraus ergebenden Kostenreduzierungen ermitteln wir individuell für Sie. Siehe Leifaden für Tiefbau in Eigenleistung.

Im öffentlichen Bereich hingegen darf nur ein zugelassener Tiefbauer tätig werden.

Der Hausanschlussraum muss nach DIN 18012 ausgelegt sein.

Es wird eine Wandbreite und -höhe von ca. 2,10 Metern benötigt. Darüber hinaus muss eine freie Arbeitstiefe von mindestens 1,5 Metern vorhanden sein, bei gegenüberliegenden Wänden von mindestens 1,8 Metern.

Bei Anschluss der Fernwärme an das Primärnetz muss der Raum baulich geteilt werden in "Heißwasser" = Fernwärme und die anderen Sparten.

Der Hausanschlussraum muss nach DIN 18012 ausgelegt werden.

Er muss in Verbindung mit einer Außenwand stehen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Er muss allgemein zugänglich sein, darf aber nicht in Treppenhäusern oder Fluchtwegen liegen (Brandlast).

Wir sind für Sie da!

Online: rund um die Uhr

Telefonisch: Montag bis Samstag von 08:00 bis 20:00 Uhr

Vor Ort: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

Mitarbeiterin im Callcenter mit Headset