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Unsere Netzentgelte für Strom und Gas

Im regulierten Energiemarkt ist die TraveNetz GmbH als Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas verpflichtet, Netzentgelte für die Durchleitung von Energie durch unser Netz zu erheben. Die Höhe der Netzentgelte wird durch die Anreizregulierungsverordnung bestimmt.

Entgelte Strom

Netzentgelte Strom

Die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Stromnetzgelte und die Entgelte für die Vorjahre können Sie den jeweiligen Preisblättern entnehmen. Informationen zur Bereitstellung von Lastgängen und Netzengpässen finden Sie hier.

Mehr Informationen
Entgelte Gas

Netzentgelte Gas

Die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Gasnetzentgelte und die Entgelte für die Vorjahre können Sie den jeweiligen Preisblättern entnehmen. Informationen zur Bereitstellung von Lastgängen und die elektronische Netznutzungsabrechnung finden Sie hier.

Mehr Informationen

 

Netzentgelte Strom 2025

Netzentgelte Strom 2025

Die Höhe der Netzentgelte Strom ab 01.01.2025 wurden gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der StromNEV ermittelt.

Die Veröffentlichung der endgültigen Netzentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt, dass weder von behördlicher Seite durch die Bundesnetzagentur noch durch gesetzliche oder gerichtliche Vorgaben Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden bzw. sich insbesondere keine Änderungen der vorgelagerten Netzentgelte ergeben, die eine Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2025 erfordern.

 

Vorläufige Netzentgelte Strom 2025 zum 15.10.2024

Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2025 gem. § 20 Absatz 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2024 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2025 können insoweit von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen.

Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.

Preis für Mehr-/ Mindermengen Strom

Die Mehr-/ Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei einer Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) oder temperaturabhängigem Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energie und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energie.

Am 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit der Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE und GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas veröffentlicht. Die Preisermittlung und -veröffentlichung für Mehr-/Mindermengen Strom erfolgt seit Januar 2016 vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V (BDEW).

Die Mehr- und Mindermengenpreise Strom sind auf der Internetseite des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. unter folgendem Link veröffentlicht: Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom | BDEW

Referenzpreisblatt 2016 zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)

Gültig ab 01. Januar 2018

Nach § 120 Abs. 4 Satz 1 EnWG sind zur Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 1. Januar 2018 als Obergrenze diejenigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene zugrunde zu legen, die am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Ab dem 1. Januar 2018 sind gem. §120 Abs. 5 EnWG von der Erlösobergrenze des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers die Kostenbestandteile nach §17d Abs. 7 EnWG und §2 Abs. 5 EnLAG vollständig aus den Erlösobergrenzen des Jahres 2016 herauszurechnen, soweit diese in den damaligen Erlösobergrenzen enthalten waren und damit in die Preiskalkulation des Jahres 2016 eingeflossen sind.

Auf der Basis des veröffentlichten Referenzpreisblattes 2016 unseres vorgelagerten Netzbetreibers Schleswig-Holstein Netz AG wurden die Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV der TraveNetz GmbH für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Diese fiktiven Netzentgelte dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung.

Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass diese neuen, fiktiven Netzentgelte unter dem Vorbehalt stehen, dass keine weitere Anpassung der Netzentgelte 2016 aufgrund von Anpassungen des vorgelagerten Netzbetreibers, von Rechtsvorschriften sowie behördlichen bzw. gerichtlichen Entscheidungen erforderlich wird.

 

Zählpunkte mit Leistungsmessung
Netznutzungsentgelte Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer
< 2.500 h/a > 2.500 h/a
Entnahme aus Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
€ / (kW · a) Cent / kWh € / (kW · a) Cent / kWh
Umspannung HSP/MSP 9,41 2,84 74,8 0,22
Mittelspannungsnetz (MS) 11,81 3,41 77,02 0,81
Umspannung Mittel-/ Niederspannung 15,08 3,78 86,37 0,93
Niederspannungsnetz (NS) 17,33 4,02 65,87 2,07

Alle Preise sind Nettopreise.

Für Bestandsanlagen vor dem 1.1.2018 mit volatiler Erzeugung werden die ausgewiesenen Preise gemäß § 120 Abs. 3 EnWG i.V.m. § 18 Abs. 5 StromNEV wie folgt reduziert:

  • ab dem 01.01.2018 um ein Drittel;
  • ab dem 01.01.2019 um zwei Drittel;
  • ab dem 01.01.2020 erfolgt keine Vergütung mehr.

Individuelle Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 S.1 StromNEV im Netzbereich der TraveNetz GmbH

Stand 2021

Marktlokation Letztverbraucher Netz- oder Umspannebene Netzentgeltreduktion in %
50999722124 MS 30,31
50999721499 MS 33,21
50999341825 MS 30,62
50439539047 MS 32,33
50439293065 MS 32,47
50439727741 MS 80,77
50451690984 MS 70,90
Netz-Abrechnung und Energiedatenmanagement

 

Netzentgelte Gas 2025

Die Höhe der Netzentgelte Strom ab 01.01.2025 wurden gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der GasNEV ermittelt.

Die veröffentlichten Netzentgelte stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte erfordern.

 

Vorläufige Netzentgelte Gas 2025 zum 15.10.2024

Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2025 gem. § 20 Absatz 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2024 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2025 können insoweit von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen.

Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.

 

Preis für Mehr- /Mindermengen Gas

Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen Gas wird gemäß den Vorgaben der aktuell gültigen „Kooperationsvereinbarung Gas“ sowie des Leitfadens „Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas“ durchgeführt.

Die Mehr- und Mindermengenpreise Gas sind auf der Internetseite der Trading Hub Europe GmbH (THE) unter folgendem Link veröffentlicht: Trading Hub Europe > Veröffentlichungen > Preise > Mehr-/Mindermengenpreise