Moderne Messeinrichtung (mME) + Smart-Meter-Gateway = intelligentes Messsystem (iMSys)
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Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Zentrale Herausforderung für die Stromnetze ist, das Gleichgewicht zwischen Stromeinspeisung und Stromverbrauch zu wahren. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativ erzeugter Energie, z. B. aus Sonne und Wind, ist es nicht mehr so einfach, dieses Gleichgewicht herzustellen. Denn der Strom wird erzeugt, unabhängig davon, ob zum gleichen Zeitpunkt Nachfrage besteht. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Digitale Zähler sind ein Beitrag zu diesem intelligenten Stromnetz der Zukunft.
Zur Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland hat der Gesetzgeber 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) verabschiedet. Ein großer Bestandteil dieses Gesetzes ist das sogenannte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Im MsbG befinden sich neben den zentralen Vorgaben für den Messstellenbetrieb die Grundlagen für den Rollout digitaler Zähler. Messstellenbetreiber sind demnach verpflichtet, bis 2032 flächendeckend moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) in ihrem Netzgebiet einzubauen.
Die gesetzliche Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende GDEW (2016). Mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen will der Gesetzgeber die Ziele der Energiewende umsetzen und die Verbesserung der Energieeffizienz erreichen.
Eine moderne Messeinrichtung („Zähler“) spiegelt den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider. Am Display können Sie neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten Monate einsehen. Diese historischen Werte werden in der modernen Messeinrichtung bis zu 24 Monate gespeichert und für berechtigte Personen zugänglich (PIN Eingabe). Die moderne Messeinrichtung sendet keine Zählerstände nach außen, kann jedoch über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.
Grundsätzlich ist eine moderne Messeinrichtung also nichts anderes als ein herkömmlicher analoger Zähler, wie er in den meisten Haushalten bisher verbaut ist oder war. Mit der mME wird nun digital gemessen und gespeichert und die Werte sind digital ablesbar.
Neben einer modernen Messeinrichtung verfügt ein intelligentes Messsystem über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit, welche mit einem kleinen Computer vergleichbar ist. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Es stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar. Die Zählerstände werden automatisch, direkt und BSI-konform an den Lieferanten, Netzbetreiber sowie den Messstellenbetreiber gesendet. Die Zählerstände werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt. Das Gateway nutzt somit auch nicht das WLAN der Kunden.
Es ist gesetzlich geregelt, dass die neuen Zähler nicht mehr Strom verbrauchen dürfen, als die alten Ferraris-Zähler. Sowohl der Eigenverbrauch des Zählers als auch des Gateways wird nicht erfasst und wird somit dem Anschlussnehmer auch nicht in Rechnung gestellt.
Um ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, erklärt das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich. Diese wurden im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die Dokumente sind auf der Homepage des BSI veröffentlicht.
Mit einem Siegel des BSI werden nur Systeme ausgezeichnet, welche die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen. Der Datenschutzstandard ist vergleichbar mit dem Standard von Onlinebanking oder dem Chip auf dem Personalausweis. Der dritte Teil des Messstellenbetriebsgesetzes regelt zudem, welcher Akteur welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf und wann erhaltene Daten zu löschen sind. Eine Datenübermittlung wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf immer der Zustimmung des Verbrauchers.
Im Messstellenbetriebsgesetz ist geregelt, wer zukünftig ein intelligentes Messsystem erhält. Hierfür wurden sogenannte Pflichteinbaufälle in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch oder der installierten Leistung bei Erzeugungsanlagen (EE- und KWK-Anlagen) definiert. Anlagenbetreiber einer EE- oder KWK-Anlage mit einer installierten Leistung über 7 kW sowie Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh werden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
Bei Verbrauchergruppen, deren durchschnittlicher Jahresverbrauch unter 6.000 kWh oder Stromerzeugung unter 7 kW liegt, werden die bisherigen Stromzähler bis spätestens 2032 durch eine moderne Messeinrichtung ausgetauscht. Kunden können sich optional ebenfalls für ein intelligentes Messsystem entscheiden. Bitte beachten Sie hierbei, dass bei einem freiwilligen Einbau die Preisobergrenzen nur gelten, wenn Sie den Einbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber vornehmen lassen.
Weiterführende Informationen zum sogenannten Rollout können Sie hier auf der Webseite der Bundesnetzagentur nachlesen.
Nein, die Einführung von intelligenten Messsystemen betrifft zunächst nur die Zähler für den Stromverbrauch.
Ja, der Einbau ist verpflichtend – wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern auch. Die Möglichkeit für Kund:innen den Einbau abzulehnen, besteht nicht.
Als Anlagenbetreiber, Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer müssen Sie dem grundzuständigen Messstellenbetreiber oder seinem beauftragten Dienstleister den Zutritt zu dem Grundstück und den Räumlichkeiten gestatten. Lassen Sie sich aber immer den Ausweis zeigen und rufen Sie TraveNetz an, wenn Sie unsicher sind.
Der Umbau moderner Messeinrichtungen startete im Jahr 2017. Bis zum Jahr 2032 werden alle Verbrauchsanlagen und Erzeugungsanlagen schrittweise mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Wann Ihr Zähler gewechselt wird, hängt von den individuell zutreffenden Bedingungen ab. Sie brauchen sich erst einmal um nichts zu kümmern und werden drei Monate vor dem Einbau informiert. Diese Information kann durch ein an Sie adressiertes Schreiben oder auch durch einen Aushang an oder im Haus erfolgen. Mindestens zwei Wochen vor dem Zählerwechsel melden wir uns dann erneut, um mit Ihnen einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie gerne einen Ersatztermin.
Für den Austausch Ihres derzeitigen Zählers entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt. Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik gemäß den aktuellen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, die Kosten.
Der Gesetzgeber hat jährliche Preisobergrenzen (POG) für den Messstellenbetrieb und die Messung festgelegt. Das Entgelt für moderne Messeinrichtungen beträgt 20 € brutto pro Jahr. Das entspricht dem Entgelt für herkömmliche analoge Messeinrichtungen („Ferraris Zähler“). Für Kund:innen mit intelligenten Messsystemen gelten abhängig vom jährlichen Stromverbrauch bzw. der Leistungsgröße der dezentralen Erzeugungsanlage unterschiedliche Messentgelte. Die Preise können Sie unserem veröffentlichten Preisblatt entnehmen.
Weiterführende Informationen der Bundesnetzagentur zu den gestaffelten Preisobergrenzen finden Sie hier.
Wenn bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wurde, ist es in Ausnahmefällen möglich, dass Sie eine separate Rechnung von uns erhalten.
Bislang haben Sie die Kosten für den Messstellenbetrieb in Ihrer Stromrechnung im Rahmen der Netzkosten gezahlt. Der Energieversorger hat das Entgelt anschließend an uns abgeführt. Nach dem neuen MsbG haben Energieversorger die Möglichkeit, die Übernahme der Abrechnung für Endkunden abzulehnen. Ist Ihr Lieferant nicht damit einverstanden, die Kosten weiterhin mit abzurechnen, erhalten Sie von uns eine separate Rechnung über die Kosten des Messstellenbetriebs.
Die Abrechnung beinhaltet Kostenpositionen wie
Nein, der Netzbetreiber (z.B. TraveNetz) erfährt über den digitalen Zähler nur den gesamten Stromverbrauch. Die einzige Änderung zum herkömmlichen analogen Zähler ist lediglich das Ableseintervall und bei iMSys die Übertragung der abgelesenen Werte.
Nein, die Kosten trägt der Netzbetreiber.
Ja, es gibt extra dafür ausgelegte Antennen, welche auch aus Kellerräumen oder bei schlechterem Empfang die Daten verschlüsselt versenden können.
Die Strahlung ist ähnlich dem Versenden der Strahlung einer SMS.
Da das iMSys alle 15 Minuten Daten kommuniziert entspräche das dem Versenden einer SMS alle 15 Minuten.
In der Zeit vom 05. Dezember 2024 bis 04. Januar 2025 werden wir eine interne EDV-Umstellung durchführen. Dadurch wird es zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen. Für die Einschränkungen im Rahmen der Umstellungsphase bitten wir um Ihr Verständnis.