Netzanschluss Strom

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Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Elektrizitätsversorgungsnetzes und endet an der Eigentumsgrenze. Im Niederspannungsnetz ist dies in der Regel die Hausanschlusssicherung. Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber gem. § 18 Abs.1 EnWG jedermann an ihr Niederspannungsnetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung stellen müssen.

Ihr Netzanschluss

Sie wollen sich an unser Netz anschließen? Alle Informationen, Verträge und Bedingungen, die Sie für Ihren Netzanschluss im Niederspannungsbereich benötigen, stellen wir Ihnen auf dieser Seite im Downloadbereich zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigen, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.

Die nachfolgend genannten Informationen, die insbesondere den Anschluss an unser Mittelspannungsnetz betreffen, übersenden wir Ihnen dann gerne auf Anfrage :

  • Die technischen Mindestanforderungen gem. § 19 EnWG für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
  • Netzanschlussvertrag Mittelspannung (MS)
  • Beschreibung Anschlussstelle, Netzanschluss, Eigentumsgrenze
  • Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung (MS)
  • AGB Anschluss
Netzanschluss
Kundencenter in Lübeck:
Mo.-Fr. 9 Uhr bis 15 Uhr

Telefonisch: Mo.-Sa. 8 Uhr bis 20 Uhr

Stand­ort/An­schrift:

TraveNetz GmbH
Geni­ner Str. 80
23560 Lü­beck