Netzanschluss Gas

Netzanschluss Gas

Störung melden

Sie möchten eine Störung melden? Wir sind rund um die Uhr für Sie da.

Störung

Zählerstand eingeben

Teilen Sie uns schnell und einfach Ihren Zählerstand mit!

Zählerstand

Kontakt aufnehmen

Wir sind für Sie da: an unseren Service-Standorten, per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.

Kontakt

Sie wollen sich an unser Gasnetz anschließen? Dann sind Sie hier genau richtig. Als örtlicher Netzbetreiber stellen Ihnen unser Netz für den Netzanschluss und die Entnahme von Energie zur Verfügung. Die allgemeinen Bedingungen, die für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung im Niederdruckbereich gelten, haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.

Technische Mindestanforderungen gem. § 19 Abs. 2 und 3 EnWG

Im Netzgebiet der TraveNetz GmbH gelten für den Anschluss von Gasversorgungseinrichtungen die nachstehend aufgeführten Technischen Mindestanforderungen:

  • Technische Regeln Arbeitsblatt G 600 für Gasinstallationen (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. Ausgabe 2008)
  • Technische Regeln Arbeitsblatt G 459-1-B Dezember 2003 (Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 459-1 Gas-Hausanschlüsse)
  • Verordnung für allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung-NDAV von November 2006 BGBl. I Nr. 50 Seite 2485)
  • Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.Juli 2005, BGBl. I Seite 1970 ff
  • Die entsprechenden DIN-Normen

Verantwortung der Anlagenbetreiber:innen gem. § 13 NDAV

Nach § 13 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sind die Anschlussnehmer:innen (Betreiber:innen) für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gas-Druckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in deren Eigentum stehen, verantwortlich (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Mit den nachfolgenden Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen können Sie der Verkehrssicherungspflicht nachkommen:

  • Führen Sie eine jährliche Sichtkontrolle der Gasinstallation durch.
  • Halten Sie Ihre Gasgeräte mittels regelmäßiger Wartung durch ein Fachunternehmen instand.
  • Lassen Sie alle 12 Jahre die Gebrauchsfähigkeit bzw. die Dichtheit der Gasleitungsanlage (Innenleitung und freiverlegte Außenleitungen) durch ein Fachunternehmen prüfen.
  • Sollten Mängel durch ein Fachunternehmen festgestellt werden, lassen Sie diese Mängel umgehend beseitigen.
  • Ergreifen Sie im Bedarfsfall – wie zum Beispiel bei Gasgeruch – entsprechende Sofortmaßnahmen. DVGW e.V.: Was tun bei Gasgeruch?

Ihr Netzanschluss

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen  gerne zur Verfügung. Den Netzanschlussvertrag Mitteldruck (MD) und den Anschlussnutzungsvertrag Mitteldruck (MD) senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Netzanschluss
Kundencenter in Lübeck:
Mo.-Fr. 9 Uhr bis 15 Uhr

Telefonisch: Mo.-Sa. 8 Uhr bis 20 Uhr