1. Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung bezieht sich auf Ihre Steuerangaben zur Einspeiseanlage und ist unabhängig von den ausgewiesenen Netzkosten.

2. Gutschrift

Spiegelt den Vergütungsanspruch für den entsprechenden Einspeisezeitraum wider. Die Betragsermittlung ist auf der Seite 2 der Rechnung festgehalten.

3. Rechnung

Kosten, die gegenüber der Einspeisung verrechnet werden; wie beispielsweise Entgelte Messstellenbetrieb, ausgezahlte Abschläge, Eigenverbrauch, etc.

4. Guthaben/Endbetrag/Forderung

Dieser Betrag ergibt sich aus der Summe der Einspeisevergütung abzüglich der Netzkosten und den bereits ausgezahlten Abschlagszahlungen.

5. Anlagenschlüssel

Der EEG- beziehungsweise KWK-Anlagenschlüssel ist die deutschlandweit, einheitliche Identifikation Ihrer Erzeugungsanlage. Sie wird vom Netzbetreiber für den gesamten Lebenszyklus Ihrer Anlage vergeben.

6. Inbetriebnahmedatum

Das Inbetriebnahmedatum ist das Datum, welches der Elektroinstallateur (Anlagenerrichter) in dem Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8-Protokoll) hinterlegt hat.

7. Zählerstand

Die von Ihnen mitgeteilten Zählerstände dienen der Abrechnungsgrundlage (Mengenermittlung der Erzeugung und Einspeisung). Teilen Sie uns bitte zum Jahresende Ihren Zählerstand mit.

8. Ableseart

Beschreibt die Art der abgelesenen Zählerstände, weitere Informationen sind in der Legende auf Seite 3 enthalten.

9. Faktor

Im Haushaltsbereich befinden sich in der Regel direktmessende Zähler, die mit dem Faktor 1 den tatsächlichen Verbrauch darstellen. Bei größeren Erzeugungsanlagen können auch Messwandlerzähler eingebaut sein. In dem Fall muss die gemessene Menge mit dem entsprechenden Faktor multipliziert werden.

10. Menge

Menge (Zählerstand neu – Zählerstand alt)*Faktor = Verbrauchsmenge

11. Vergütungssatz

Zu verrechnende Vergütungen und Prämien richten sich, nach dem Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) bzw. Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG), bei PV-Anlagen nach dem Inbetriebnahmedatum und der installierten Leistung der Anlage. Infos zu den Vergütungs sätzen und -kategorien finden Sie in der Vergütungskategorientabelle.

12. Umsatzsteuer

An dieser Stelle wird die im Rechnungskopf beschriebene „Rechnungsstellung“ errechnet – je nachdem, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind.

13. Abschlag

Der Abschlagsbetrag, welcher Ihnen an den unten aufgeführten Terminen ausgezahlt wird. Ein Abschlagsplan wird auf Basis der im System hinterlegten Ablesungen für eine Abschlagsperiode (in der Regel ein Kalenderjahr) berechnet. Liegen nicht genügend Zählerstände vor, erfolgt die Berechnung auf Basis eines hinterlegten Periodenverbrauches, der sich an ähnlichen Einspeiseanlagen orientiert. Die für die künftige Abschlagsperiode ermittelte Einspeisevergütung wird durch 12 (Monate) geteilt und auf die noch zur Verfügung stehenden Monate (bis zur nächsten Jahresabrechnung) aufgeteilt.

14. Termine für Abschlagszahlungen

An diesen Daten erhalten Sie Ihre Abschlagsauszahlungen.

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