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Verlassene Büros und Betriebe durch Corona: Stilllegung der Trinkwasserinstallation

Um das Coronavirus schneller und besser eindämmen zu können, sollen wir so gut es geht zuhause bleiben. Für einige Betriebe und Unternehmen bedeutet das, ihre Arbeit ins Homeoffice zu verlegen oder temporär zu schließen.

Was muss bei der Trinkwasserinstallation beachtet werden, wenn diese Räumlichkeiten und Immobilien für längere Zeit nicht genutzt werden?

Lars Hertrampf Stadtwerke Lübeck GmbH - Öffentlichkeitsarbeit

 

Darum ist es wichtig, sich um die Trinkwasserinstallation zu kümmern

Wenn ein Gebäude für einen gewissen Zeitraum nicht genutzt wird, steht das Wasser in den Rohren. Um immer frisches und reines Wasser garantieren zu können, muss hier aber Bewegung stattfinden. Falls dies nicht geschehen kann – wie eben aus aktuellem Anlass –, können sich in den Leitungen Ablagerungen lösen oder sogar Bakterien bilden. Beides führt zu einer Verunreinigung des Wassers.

Wer ist zuständig?

Sogenannter Betreiber einer Trinkwasserinstallation sind in der Regel die Eigentümer Verwalter oder Vermieter einer Immobilie.

 

Trinkwasserinstallation: Stilllegen oder bestimmungsgemäßer Betrieb

Welche Möglichkeiten haben Betreiber nun aber, um ihre Trinkwasserinstallation korrekt zu bedienen? Zum einen gibt es den bestimmungsgemäßen Betrieb. Das bedeutet, dass Wasserhähne und andere Wasserentnahmestellen im Gebäude regelmäßig genutzt werden. Regelmäßig umfasst in dem Fall mindestens alle sieben Tage. Besser ist es aber, alle drei Tage einen vollständigen Wasseraustausch vorzunehmen.

Vollständiger Wasseraustausch – was ist das?

Für einen vollständigen Wasseraustausch muss man nacheinander alle Entnahmearmaturen vollständig öffnen und das Wasser für etwa fünf Minuten laufen lassen. Wenn sich die Temperatur des Kaltwassers gleichbleibend eingependelt hat, ist der Wasseraustausch vollständig durchgelaufen und die Armaturen können wieder geschlossen werden.

Gesamte Installation stilllegen

Die zweite Möglichkeit ist, die gesamte Trinkwasserinstallation stillzulegen – über die Dauer, in der das Gebäude nicht genutzt wird. Dafür muss der Betreiber lediglich den Hauptanschluss an der Hauptabsperrarmatur zudrehen. Handelt es sich nur um eine einzelne Wohnung oder ein einzelnes Büro innerhalb eines Gebäudes, ist es ausreichend, die Zuleitung zur Wohnung/zum Büro zu sperren.

 

Danach: Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallation

Irgendwann werden die Leute zurück in die Gebäude kehren und dann sollte das Wasser wieder fließen. Die Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallation ist in den meisten Fällen ähnlich simpel wie die Stilllegung. Zuerst werden die Hauptanschlüsse vom Betreiber wieder geöffnet. Im Anschluss wird ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmearmaturen durchgeführt (wie oben beschrieben). Damit ist die Trinkwasserqualität wieder sichergestellt.

Ausnahme für Stilllegungen von 6 Monaten oder länger

Sollte Gebäude und Trinkwasserinstallation für ein halbes Jahr oder länger stillgelegt worden sein, muss ein Fachunternehmen die Wiederinbetriebnahme durchführen. Denn ein vollständiger Wasseraustausch reicht in diesem Fall nicht aus, um qualitatives Trinkwasser zu garantieren. Nach einem so langen Zeitraum müssen die Leitungen erst gründlich gespült werden, um wieder einwandfrei verwendet werden zu können. Spezialisten dieses Fachbereichs finden Sie unter www.wasserhaerte.de