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Die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sollen den Wettbewerb und die Transparenz auf den Energiemärkten stärken und für alle Marktteilnehmer einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb sicherstellen. Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind dabei nach § 7 Absatz 5 EnWG verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeiter:innen ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen, bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch einen Gleichbehandlungsbeauftragen zu überwachen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte legt der Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde jährlich bis spätestens zum 31. März einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vor und veröffentlicht ihn in nicht personenbezogener Form.

Der aktuelle jährliche Gleichbehandlungsbericht steht Ihnen hier zum Download bereit.

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