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KontaktDie Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sollen den Wettbewerb und die Transparenz auf den Energiemärkten stärken und für alle Marktteilnehmer einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb sicherstellen. Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind dabei nach § 7 Absatz 5 EnWG verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeiter:innen ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen, bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch einen Gleichbehandlungsbeauftragen zu überwachen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte legt der Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde jährlich bis spätestens zum 31. März einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vor und veröffentlicht ihn in nicht personenbezogener Form.
Der aktuelle jährliche Gleichbehandlungsbericht steht Ihnen hier zum Download bereit.
In der Zeit vom 05. Dezember 2024 bis 04. Januar 2025 werden wir eine interne EDV-Umstellung durchführen. Dadurch wird es zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen. Für die Einschränkungen im Rahmen der Umstellungsphase bitten wir um Ihr Verständnis.