Warum bekomme ich eine Ablesekarte von der TraveNetz GmbH?
Muss ich den Zählerstand auch noch meinem Lieferanten mitteilen?
Wann bekomme ich meine Energieabrechnung?
Warum möchte TraveNetz eine Vor-Ort-Ablesung bei mir vornehmen?
Ich habe eine Ablesekarte bekommen. Wie lange habe ich Zeit zum Ablesen?
Kann ich die Ablesekarte auch für andere Benachrichtigungen nutzen?
Ich habe meine Ablesekarte verloren, was kann ich tun?
Ich habe vergessen meinen Zählerstand mitzuteilen, was kann ich tun?
Wie kann ich meinen mitgeteilten Zählerstand ändern?
Wann muss ich meinen Zähler ablesen?
Der Gasverbrauch wird in Kubikmeter (m³) gemessen. Wie kann ich das in kWh umrechnen?
Warum wurde ich als Einspeiser nicht aufgefordert die Zählerstände zu übermitteln?
Was ist eine Marktlokations-Identifikationsnummer?
Warum bekomme ich eine Ablesekarte von der TraveNetz GmbH?
Sie bekommen eine Ablesekarte von uns, da wir als Netzbetreiber für Ihre Zähler und die zugehörigen Leitungen bzw. Netze in Ihrer Umgebung zuständig sind. Wir erfassen die Zählerstände und übermitteln den Zählerstand an Ihren Energieanbieter. Dieser stellt Ihnen dann den Verbrauch in Rechnung. Es steht Ihrem Anbieter frei, weitere Ablesungen durchzuführen bzw. Ihnen ggf. eine eigene Ablesekarte zu senden.
Muss ich den Zählerstand auch noch meinem Lieferanten mitteilen?
Nein, der Zählerstand wird von uns automatisch an Ihren jeweiligen Lieferanten weitergemeldet.
Wann bekomme ich meine Energieabrechnung?
Die Verbrauchsabrechnung erhalten Sie von Ihrem Lieferanten. Bitte klären Sie dort, wann die Abrechnung erfolgen wird.
Warum möchte TraveNetz eine Vor-Ort-Ablesung bei mir vornehmen?
In der Regel senden wir Ihnen eine Ablesekarte zur Abfrage der Zählerstände. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand mehrmals nicht bzw. nicht fristgerecht mitgeteilt haben, veranlassen wir eine Vor-Ort-Ablesung. Sollte Ihr mitgeteilter Zählerstand nicht plausibel sein, führen wir eine Kontrollablesung durch. Unsere Vor-Ort-Ableser können sich Ihnen gegenüber jederzeit mit einem Ausweis legitimieren.
Ich habe eine Ablesekarte bekommen. Wie lange habe ich Zeit zum Ablesen?
Wenn Sie eine Ablesekarte von uns erhalten, haben Sie ab dem Erhalt der Karte bis spätestens zu dem Datum, das auf Ihrer Karte aufgedruckt ist, Zeit abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen. Bitte vermeiden Sie die Überschreitung dieses Zeitraums, da wir ansonsten Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Als Berechnungsgrundlage dienen dann Ihre bisherigen Verbrauchsabrechnungen.
Kann ich die Ablesekarte auch für andere Benachrichtigungen nutzen?
Die Ablesekarte wird maschinell eingelesen und erfasst somit nur den von Ihnen notierten Zählerstand. Bitte kontaktieren Sie uns bei anderen Anliegen per E-Mail oder Telefon.
Ich habe meine Ablesekarte verloren, was kann ich tun?
Melden Sie uns in diesem Fall den Zählerstand einfach telefonisch unter 0800- 893 310 (kostenlos), per E-Mail an ablesung@travenetz.de oder über unser Ableseportal.
Ich habe vergessen meinen Zählerstand mitzuteilen, was kann ich tun?
Übermitteln Sie uns einfach jetzt Ihren aktuellen Zählerstand. Wir speichern diesen dann als Zwischenablesung in unserem System. Falls wir Ihren Zählerstand in der Zwischenzeit rechnerisch ermittelt haben, korrigieren wir den Wert. Den neuen Wert teilen wir auch Ihrem Anbieter mit.
Wie kann ich meinen mitgeteilten Zählerstand ändern?
Sie selbst können einen bereits mitgeteilten Zählerstand nicht ändern. Kontaktieren Sie uns dazu bitte direkt und teilen Sie uns Ihren korrekten Zählerstand mit.
Wann muss ich meinen Zähler ablesen?
Wir benötigen Ihren Zählerstand einmal jährlich im Rahmen der Turnusablesung und zusätzlich, wenn Sie um- bzw. ausziehen oder Ihren Energielieferanten wechseln.
Der Gasverbrauch wird in Kubikmeter (m³) gemessen. Wie kann ich das in kWh umrechnen?
Sie rechnen Kubikmeter (m³) um, indem Sie die verbrauchten Kubikmeter mit einem pauschalen Faktor von 10 multiplizieren. Bei einem abgelesenen Verbrauch von z. B. 2.000 m³ erhalten Sie einen ungefähren Verbrauch von 20.000 kWh. Der genaue Brennwert wird laufend an verschiedenen Stellen im Gasnetz gemessen. Die Messgeräte werden regelmäßig vom Eichamt überprüft. Aus den im Netz ermittelten Werten ergibt sich dann der Brennwert, den Sie auf Ihrer Abrechnung finden. Haben Sie noch Fragen, z. B. zu Brennwert oder Zustandszahl, dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Warum wurde ich als Einspeiser nicht aufgefordert die Zählerstände zu übermitteln?
Das kann daran liegen, dass Ihr Zähler eine Zählerfernauslesung besitzt. In dem Fall werden die Zählerstände automatisiert an uns übertragen.
Was ist eine Marktlokations-Identifikationsnummer?
Der Begriff „Marktlokation“ beschreibt den Ort, an dem Energie verbraucht wird. Die neue ID ermöglicht eine eindeutige Identifikation einer Marktlokation und dient in erster Linie der Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Lieferant. Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) wurde im Februar 2018 eingeführt und muss seither von allen Energieversorgern in der Strom- oder Gasrechnung ausgewiesen werden. Die Zählernummer bleibt von der Änderung unberührt.